Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Möglicher Wechsel vom TVÖD Bund zum TV-L - IT Stelle

<< < (2/4) > >>

aronzo:
Nun, ich schiele nicht - weder steht da muss noch ist etwas augenscheinlich. Da steht nur etwas von 7,5 Jahren Berufserfahrung. Die technokratischen Antworten hier sprechen für sich, Dankeschön dafür. :o

@excode: Bei einem gleichartigen Wechsel (TvöD - TV-L) bot man mir die Stufe 4, ich habe die Stufe 5 bekommen. Also gut verhandeln, erst nachfragen und dann wenigstens die Stufe 4 (besser 5) verlangen! Hast die 4 ja jetzt auch schon. Ein Hinweis auf einen möglichen Wechsel in die Privatwirtschaft kann auch nicht schaden...

Viel Erfolg!

cyrix42:
Berufserfahrung ist einschlägig, wenn die Tätigkeit i.W. unverändert fortgesetzt wird. Insbesondere kann einschlägige Berufserfahrung nicht in einer anderen Entgeltgruppe erworben werden — da die gleiche Tätigkeit ja zur gleichen Eingruppierung geführt hätte. Wenn sich also jemand aus EG 9c TVöD auf eine Stelle mit auszuübender Tätigkeit, die zu einer Eingruppierung in die EG 12 TV-L führt, bewirbt, dürfte es doch sehr schwierig sein, einschlägige Berufserfahrung nachzuweisen. Dazu müsste man ja dem bisherigen AG einen Eingruppierungs-Irrtum nachweisen…

Dies ändert aber nichts daran, dass der neue AG jegliche Zeiten der Berufstätigkeit als förderliche Berufserfahrung anerkennen kann, aber eben nicht muss. Jedoch muss man auch dafür zumindest mal die entsprechenden Zeiten berufstätig gewesen sein. Wenn man also Stufe 5 fordert, müssen das auch schon mindestens 10 Jahre sein. Insofern greift auch hier aronzos Hinweis ins Leere.

FearOfTheDuck:
@aronzo: Du fragtest, was du übersehen hast. Wenn du schreibst, es sollte mindestens Stufe 3 sein, dann klingt das danach, als gäbe es einen Anspruch auf mehr als Stufe 1. Diesen rechtlichen Anspruch gibt es aber nur bei entsprechender einschlägiger BE. cyrix42 erläutert dir, warum augenscheinlich keine einschlägige BE vorliegt.

Die Hinweise dahingehend haben auch nichts mit "technokratischen Antworten" zu tun, sondern dienen der rechtlichen Würdigung des Sachverhalts. Und da mehrfach der Verhandlungsweg aufgezeigt wurde, ist dem Fragesteller dabei hinreichend geholfen.

MoinMoin:

--- Zitat von: aronzo am 11.07.2023 20:49 ---Übersehe ich da etwas? Sollte es nicht mindestens die Stufe 3 sein, die erforderliche Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) wäre gegeben?

--- End quote ---
Ja, zusasmmenfasssend:
Anspruch auf Stufe 1
locker umsetzbar via Kann Regelung Stufe 4
Entgelt kann auf Basis der Stufe 4 um zwei Stufen angebehoben werden §16.5

Das ist tariflich möglich. Alles andere wäre dann AT oder ÜT

excode:
Hallo zusammen,

Vielen Dank für die rege Diskussion hier im Forum.
Ich nehme mir auf jeden Fall paar Punkte mit ins Vorstellungsgespräch und versuche für mich das Beste herauszuholen.

Ob ich in der privaten Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst arbeite, ist mir eig. Relativ egal. Mir ist der Arbeitgeber dahinter wichtiger und dieser Arbeitgeber ist auf jeden Fall sehr interessant auf dem Blatt Papier.

Ich melde mich nochmal nach dem Vorstellungsgespräch.

Viele Grüße

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version