Zitat von der Internetseite der VBL:
"VBL-Betriebsrenten enthalten keinen Inflationsausgleich.
Die VBL ist sich bewusst, dass die Inflation deutlich gestiegen ist. Davon können Rentnerinnen und Rentner besonders betroffen sein. Allerdings gibt es von uns keinen Inflationsausgleich für ihre Betriebsrente oder Rentenanwartschaft. Warum nicht? Wir erhöhen Betriebsrenten jedes Jahr zum ersten Juli um ein Prozent des Betrags. Das geschieht unabhängig von der Inflation und der Lohnentwicklung.
Grundlage hierfür ist der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. In den Verhandlungen hatten sich die Tarifpartner intensiv mit der Frage nach der Anpassung von Betriebsrenten und deren Finanzierung beschäftigt. Schließlich orientierten sie sich an den Regelungen im Betriebsrentengesetz und einigten sich auf die jährlich garantierte Erhöhung von einem Prozent. Diese hängt nicht von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung ab.
Die Regelung ist trotz steigender Inflation gut begründet. Zwar wäre es möglich, Renten dynamischer zu gestalten. Das würde jedoch dazu führen, dass die Zahlungen zu Beginn der Rentenlaufzeit bei gleichbleibenden Umlagen und Beiträgen von Arbeitgebern und Beschäftigten geringer ausfielen. Versicherte mit niedrigerer Lebenserwartung würden dadurch benachteiligt. Denn sie profitieren nicht von einer langfristig höheren Dynamisierung."
Die Umlagen und Beiträge der Arbeitgeber und Beschäftigten bleiben aber -entgegen der Argumentation im letzten Absatz- nicht gleich! Sie steigen nämlich im selben Verhältnis wie die tariflich vereinbarten Gehaltserhöhungen. Wenn somit lediglich eine Dynamisierung der VBL-Rente in Höhe von nur einem Prozent (und das seit mehr als 20 Jahren!) erfolgt, führt das zu erheblichen Beitragsmehreinnahmen bei der VBL!