Autor Thema: VBL-Betriebsrenten enthalten keinen Inflationsausgleich  (Read 2253 times)

chetti

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Zitat von der Internetseite der VBL:

"VBL-Betriebsrenten enthalten keinen Inflationsausgleich.
Die VBL ist sich bewusst, dass die Inflation deutlich gestiegen ist. Davon können Rentnerinnen und Rentner besonders betroffen sein. Allerdings gibt es von uns keinen Inflationsausgleich für ihre Betriebsrente oder Rentenanwartschaft. Warum nicht? Wir erhöhen Betriebsrenten jedes Jahr zum ersten Juli um ein Prozent des Betrags. Das geschieht unabhängig von der Inflation und der Lohnentwicklung.
Grundlage hierfür ist der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. In den Verhandlungen hatten sich die Tarifpartner intensiv mit der Frage nach der Anpassung von Betriebsrenten und deren Finanzierung beschäftigt. Schließlich orientierten sie sich an den Regelungen im Betriebsrentengesetz und einigten sich auf die jährlich garantierte Erhöhung von einem Prozent. Diese hängt nicht von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung ab.
Die Regelung ist trotz steigender Inflation gut begründet. Zwar wäre es möglich, Renten dynamischer zu gestalten. Das würde jedoch dazu führen, dass die Zahlungen zu Beginn der Rentenlaufzeit bei gleichbleibenden Umlagen und Beiträgen von Arbeitgebern und Beschäftigten geringer ausfielen. Versicherte mit niedrigerer Lebenserwartung würden dadurch benachteiligt. Denn sie profitieren nicht von einer langfristig höheren Dynamisierung."

Die Umlagen und Beiträge der Arbeitgeber und Beschäftigten bleiben aber -entgegen der Argumentation im letzten Absatz- nicht gleich! Sie steigen nämlich im selben Verhältnis wie die tariflich vereinbarten Gehaltserhöhungen. Wenn somit lediglich eine Dynamisierung der VBL-Rente in Höhe von nur einem Prozent (und das seit mehr als 20 Jahren!) erfolgt, führt das zu erheblichen Beitragsmehreinnahmen bei der VBL!

Zinc

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Antw:VBL-Betriebsrenten enthalten keinen Inflationsausgleich
« Antwort #1 am: 11.07.2023 15:14 »
Zitat von der Internetseite der VBL:

"VBL-Betriebsrenten enthalten keinen Inflationsausgleich.
Die VBL ist sich bewusst, dass die Inflation deutlich gestiegen ist. Davon können Rentnerinnen und Rentner besonders betroffen sein. Allerdings gibt es von uns keinen Inflationsausgleich für ihre Betriebsrente oder Rentenanwartschaft. Warum nicht? Wir erhöhen Betriebsrenten jedes Jahr zum ersten Juli um ein Prozent des Betrags. Das geschieht unabhängig von der Inflation und der Lohnentwicklung.
Grundlage hierfür ist der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. In den Verhandlungen hatten sich die Tarifpartner intensiv mit der Frage nach der Anpassung von Betriebsrenten und deren Finanzierung beschäftigt. Schließlich orientierten sie sich an den Regelungen im Betriebsrentengesetz und einigten sich auf die jährlich garantierte Erhöhung von einem Prozent. Diese hängt nicht von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung ab.
Die Regelung ist trotz steigender Inflation gut begründet. Zwar wäre es möglich, Renten dynamischer zu gestalten. Das würde jedoch dazu führen, dass die Zahlungen zu Beginn der Rentenlaufzeit bei gleichbleibenden Umlagen und Beiträgen von Arbeitgebern und Beschäftigten geringer ausfielen. Versicherte mit niedrigerer Lebenserwartung würden dadurch benachteiligt. Denn sie profitieren nicht von einer langfristig höheren Dynamisierung."

Die Umlagen und Beiträge der Arbeitgeber und Beschäftigten bleiben aber -entgegen der Argumentation im letzten Absatz- nicht gleich! Sie steigen nämlich im selben Verhältnis wie die tariflich vereinbarten Gehaltserhöhungen. Wenn somit lediglich eine Dynamisierung der VBL-Rente in Höhe von nur einem Prozent (und das seit mehr als 20 Jahren!) erfolgt, führt das zu erheblichen Beitragsmehreinnahmen bei der VBL!

Die VBL ist doch der reinste Witz, oder? Hab den Bescheid einer Kollegin gesehen und war richtig geschockt. Mittlerweile könnte ja jeder Dulli mit etwas Recherche diesen Betrag zur Zwangsversicherung weit effektiver anlegen.

Ozymandias

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Antw:VBL-Betriebsrenten enthalten keinen Inflationsausgleich
« Antwort #2 am: 11.07.2023 16:38 »
Tarifvertrage kann man doch auch kündigen?

Zur Startgutschriften-Problematik von VBL werden selbst noch heute ganze Webseiten vollgeschrieben:
http://www.startgutschriften-arge.de/

Bastel

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Antw:VBL-Betriebsrenten enthalten keinen Inflationsausgleich
« Antwort #3 am: 12.07.2023 09:22 »
Die Umlagen und Beiträge der Arbeitgeber und Beschäftigten bleiben aber -entgegen der Argumentation im letzten Absatz- nicht gleich! Sie steigen nämlich im selben Verhältnis wie die tariflich vereinbarten Gehaltserhöhungen. Wenn somit lediglich eine Dynamisierung der VBL-Rente in Höhe von nur einem Prozent (und das seit mehr als 20 Jahren!) erfolgt, führt das zu erheblichen Beitragsmehreinnahmen bei der VBL!

Mit steigendem Brutto verdienst du doch auch mehr Punkte. Hier sehe ich nicht das Problem. Das Problem ist die minimale Steigerung von 1% bei Rentenbezug.

chetti

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Antw:VBL-Betriebsrenten enthalten keinen Inflationsausgleich
« Antwort #4 am: 12.07.2023 09:51 »
Tarifvertrage kann man doch auch kündigen!

Das ist ja genau das, was ich im Kern kritisiere!!
Die Gewerkschaften kümmern sich darum gar nicht!!!

BAT

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Antw:VBL-Betriebsrenten enthalten keinen Inflationsausgleich
« Antwort #5 am: 12.07.2023 10:13 »

Mit steigendem Brutto verdienst du doch auch mehr Punkte. Hier sehe ich nicht das Problem. Das Problem ist die minimale Steigerung von 1% bei Rentenbezug.

Gilt die BBG nicht für die VBL - Beiträge?

Bastel

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Antw:VBL-Betriebsrenten enthalten keinen Inflationsausgleich
« Antwort #6 am: 12.07.2023 10:31 »

Mit steigendem Brutto verdienst du doch auch mehr Punkte. Hier sehe ich nicht das Problem. Das Problem ist die minimale Steigerung von 1% bei Rentenbezug.

Gilt die BBG nicht für die VBL - Beiträge?

Wenn man dem Rechner hier glauben schenken darf - Nö.

BAT

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Antw:VBL-Betriebsrenten enthalten keinen Inflationsausgleich
« Antwort #7 am: 12.07.2023 10:41 »

Wenn man dem Rechner hier glauben schenken darf - Nö.

Okay, dann stimmt deine Aussage ja global. Also mit mehr Punkte und mehr Brutto.

FearOfTheDuck

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Antw:VBL-Betriebsrenten enthalten keinen Inflationsausgleich
« Antwort #8 am: 12.07.2023 10:56 »
Tarifvertrage kann man doch auch kündigen!

Das ist ja genau das, was ich im Kern kritisiere!!
Die Gewerkschaften kümmern sich darum gar nicht!!!

Im Gegenteil: Die Gewerkschaften haben die Situation genauso mit geschaffen. Und bringen nun diesselben Argumente wie die VBL im Eingangsbeitrag.

BAT

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Antw:VBL-Betriebsrenten enthalten keinen Inflationsausgleich
« Antwort #9 am: 12.07.2023 11:05 »
Versicherte mit niedriger Lebenswartung. mmmh, sind das nicht die Männer?

Oh Gott, wenn das bekannt wird!!! Kann doch im Rahmen der Gleichstellung nicht möglich sein.

Mit der gleichen Argumentation, könnte man Männerrenten um 10 % heraufsetzten in der GRV.  ;)

Thomber

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Antw:VBL-Betriebsrenten enthalten keinen Inflationsausgleich
« Antwort #10 am: 12.07.2023 11:07 »
VBL =  Zwangsversicherung?


VBL ist freiwillig. Man kann auch privat vorsorgen.



[nur bei befristeten Verträgen freiwillig]
« Last Edit: 12.07.2023 11:17 von Thomber »

BAT

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Antw:VBL-Betriebsrenten enthalten keinen Inflationsausgleich
« Antwort #11 am: 12.07.2023 11:11 »
VBL =  Zwangsversicherung


VBL ist freiwillig. Man kann auch privat vorsorgen.

???

cyrix42

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Antw:VBL-Betriebsrenten enthalten keinen Inflationsausgleich
« Antwort #12 am: 12.07.2023 20:33 »

Mit steigendem Brutto verdienst du doch auch mehr Punkte. Hier sehe ich nicht das Problem. Das Problem ist die minimale Steigerung von 1% bei Rentenbezug.

Gilt die BBG nicht für die VBL - Beiträge?

Im Gegenteil: Für Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungs-Grenze zahlen die AG zusätzliche Beiträge in die VBL-Extra ein; man suche mal auf den Seiten der VBL nach dem Stichwort „Höherverdienende“.

MoinMoin

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Antw:VBL-Betriebsrenten enthalten keinen Inflationsausgleich
« Antwort #13 am: 12.07.2023 22:51 »
Versicherte mit niedriger Lebenswartung. mmmh, sind das nicht die Männer?

Oh Gott, wenn das bekannt wird!!! Kann doch im Rahmen der Gleichstellung nicht möglich sein.

Mit der gleichen Argumentation, könnte man Männerrenten um 10 % heraufsetzten in der GRV.  ;)
Das nenne ich mal einen coolen Ansatz, dann bekommen wir unsere UniSex Tarif in der PKV auch wieder. 8)

BAT

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Antw:VBL-Betriebsrenten enthalten keinen Inflationsausgleich
« Antwort #14 am: 13.07.2023 09:13 »

Gilt die BBG nicht für die VBL - Beiträge?

Im Gegenteil: Für Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungs-Grenze zahlen die AG zusätzliche Beiträge in die VBL-Extra ein; man suche mal auf den Seiten der VBL nach dem Stichwort „Höherverdienende“.
[/quote]

VBL-Extra? Also nicht die reguläre Zwangs-VBL!?

Was ist das für ein Unfug. Die VBL sagt also aus, dass für Höherverdienende (sic) eine Alterssicherung zu knapp sein könnte?