Autor Thema: Sozialrecht: Zweitmeinung löst weitere Zweitmeinung aus! Ok?!  (Read 862 times)

maiklewa

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Servus,

aufgrund eines Arbeitsunfalls ist ein AN bei zwei D-Ärzten gewesen. Erst bei dem einen, dann zwecks Zweitmeinung beim anderen. Jeder stellt eine Überweisung an einen Chirurgen, als Spezialisten aus.

Der erste D-Arzt wusste vom ersten D-Arzt und man sagte dem AN, dass er ein Recht auf eine Zweitmeinung hat.

Natürlich möchte der AN nicht zweimal operiert werden. Es geht auch da "nur" um eine zweite Meinung, weil es sich da um jeweilige Spezialisten geht.

Darf der AN nun beide Überweisungen "einlösen" und zu zwei verschiedenen Chirurgen gehen, ohne dass der AN irgendwelche Kosten selbst tragen muss?

Danke.

Grüße

Thomber

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Ich bin kein Experte für Arbeitsunfälle. Im Allgemeinen gilt wohl aber:

- Überweisung braucht man nicht. AN kann also auch ohne Überweisung zum zweiten Arzt gehen. Demzufolge sollte es egal sein, ob die Überweisung vorgelegt wird oder nicht und Kosten sollten für den AN nicht entstehen.

Organisator

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Ich bin kein Experte für Arbeitsunfälle. Im Allgemeinen gilt wohl aber:

- Überweisung braucht man nicht. AN kann also auch ohne Überweisung zum zweiten Arzt gehen. Demzufolge sollte es egal sein, ob die Überweisung vorgelegt wird oder nicht und Kosten sollten für den AN nicht entstehen.

Für den allgemeinen Fall, bei dem die GKV der Kostenträger ist, dürfte das zutreffen. Bei Arbeitsunfällen ist jedoch die GUV der Kostenträger, von daher würde ich mich bei dem zuständigen Kostenträger schlau machen, ob es Besonderheiten zu beachten gibt. Der AG dürfte da aber keinen Einfluss drauf haben.