Servus,
aufgrund eines Arbeitsunfalls ist ein AN bei zwei D-Ärzten gewesen. Erst bei dem einen, dann zwecks Zweitmeinung beim anderen. Jeder stellt eine Überweisung an einen Chirurgen, als Spezialisten aus.
Der erste D-Arzt wusste vom ersten D-Arzt und man sagte dem AN, dass er ein Recht auf eine Zweitmeinung hat.
Natürlich möchte der AN nicht zweimal operiert werden. Es geht auch da "nur" um eine zweite Meinung, weil es sich da um jeweilige Spezialisten geht.
Darf der AN nun beide Überweisungen "einlösen" und zu zwei verschiedenen Chirurgen gehen, ohne dass der AN irgendwelche Kosten selbst tragen muss?
Danke.
Grüße