..da Disziplinarrecht hier nicht greift, muss (neben evtl. strafrechtlichen Aspekten) geprüft werden, ob der Tarifbeschäftigte ggfls. gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hat...diese Prüfung wird die Personalstelle vornehmen...
..die Personalstelle wird natürlich nur prüfen, wenn sie Kenntnis von dem Vorgang hat...hier kommt der genannte A12 Beamte wieder ins Spiel, der - um ggfls. einen eigenen disziplinarrechtlichen Verstoß zu vermeiden - gehalten ist, diesen anonymen Hinweis an die Personalstelle ohne Wertung weiterzuleiten...