Hallo,
bei uns im Hause gibts externe Stellenausschreibungen, zzt. leider alle befristet.
Da meine Befristung aber bald ausläuft und die Aussichten weniger positiv sind, möchte ich mich auf eine solche Stelle bewerben.
Explizit intern ausgeschrieben waren die Stellen nicht, so weit ich weiß.
Ich lese aber immer mal, z. B. bei Stellenausschreiben vom Land oder Bund, dass man bei befristeten Anstellungen sich nicht bewerben darf, wenn man bereits vorher beim Land oder Bund ein befristetes AV hatte. Warum das so ist, musste ich dann erst einmal erfragen. Und man hätte im dümmsten Fall für den AG dann einen unbefristeten Vertrag. Das steht jetzt aber in unseren externen Stellenausschreibungen nicht drin.
Wenn ich mich nun darauf bewerbe, muss ich als Schwerbehinderter eigentlich eingeladen werden, sofern ich die Schwerbehinderung angebe, was ich ungern machen möchte, da ich damit nicht hausieren möchte, obwohl ich sie damals angegeben hatte und dann eingeladen wurde. Vielleicht wäre ich ohne nicht eingeladen worden!? Who knows! Ich erfülle z. T. alle Anforderungen. Bei den Stellen, bei denen ich nicht die Anforderungen erfülle, würde ich mich aber ohnehin nicht bewerben wollen, weil nicht von den Aufgaben passend oder einfach außerhalb meiner "EG-Liga". ;-)
Mal angenommen, ich bewerbe mich, werde eingeladen, bin der Beste nach der Bestenauslese (sofern es diese gibt!? :-/), muss ich dann eingestellt werden? Falls ja, befristet oder dann unbefristet?
Dankeschön.
VG