Hallo in die Runde,
ich arbeite an als Angestellter an einer privaten Fachschule mit kirchlichem Träger. Eingruppiert bin ich in EG10 der AVR. Mich beschäftigt schon lange folgendes Thema:
Ich habe Kolleg:innen, welche den gleichen Abschluss haben wie ich. Ich habe einen wissenschaftlichen Masterabschluss (kein Lehramt) und die Kolleg:innen haben den gleichen Studiengang auf Diplom studiert, auch an der gleichen Universität. Die Kolleg:innen sind jedoch in EG11. Dazu kommt, dass ich neben dem Unterricht durch Verfügungs- bzw. Funktionsstunden noch zusätzliche Koordinationsaufgaben habe, die mit erhöhter Verantwortung einhergehen. Die Kolleg:innen in EG11 haben im Vergleich teilweise "nur" Unterricht.
Die Eingruppierung nach AVR erfolgt auf der Grundlage der Refinanzierung durch die ADD. Das bedeutet, dass meine Kolleg:innen durch die ADD in einem höheren Maße refinanziert werden, sodass eine Einstufung in die EG11 möglich ist.
Als Begründung habe ich leider nur undurchsichtige Antworten erhalten. Es habe vor meinen Eintritt in die Schule eine Änderung gegeben, sodass eine Eingruppierung in EG11 bei mir nicht möglich sei. Die betreffenden Kolleg:innen sind vor mir in das Unternehmen eingetreten und sind von dieser Änderung nicht betroffen. Es ist mir von der Leitung aus nicht gestattet die ADD diesbezüglich selbst zu kontaktieren, das geht nur über den Dienstweg. Die Leitung möchte jedoch mein Anliegen nicht weitertragen, die Entscheidung sei final.
Ist es haltbar, dass Personen im öffentlichen Dienst bei gleicher Qualifikation und gleichen Aufgaben ungleich bezahlt werden?
Liebe Grüße