Autor Thema: Eingruppierung AVR DD, angestellt an Privatschule, refinanziert durch ADD (RLP)  (Read 1980 times)

Halbwegsanonym

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Hallo in die Runde,

ich arbeite an als Angestellter an einer privaten Fachschule mit kirchlichem Träger. Eingruppiert bin ich in EG10 der AVR. Mich beschäftigt schon lange folgendes Thema:
Ich habe Kolleg:innen, welche den gleichen Abschluss haben wie ich. Ich habe einen wissenschaftlichen Masterabschluss (kein Lehramt) und die Kolleg:innen haben den gleichen Studiengang auf Diplom studiert, auch an der gleichen Universität. Die Kolleg:innen sind jedoch in EG11. Dazu kommt, dass ich neben dem Unterricht durch Verfügungs- bzw. Funktionsstunden noch zusätzliche Koordinationsaufgaben habe, die mit erhöhter Verantwortung einhergehen. Die Kolleg:innen in EG11 haben im Vergleich teilweise "nur" Unterricht.

Die Eingruppierung nach AVR erfolgt auf der Grundlage der Refinanzierung durch die ADD. Das bedeutet, dass meine Kolleg:innen durch die ADD in einem höheren Maße refinanziert werden, sodass eine Einstufung in die EG11 möglich ist.
Als Begründung habe ich leider nur undurchsichtige Antworten erhalten. Es habe vor meinen Eintritt in die Schule eine Änderung gegeben, sodass eine Eingruppierung in EG11 bei mir nicht möglich sei. Die betreffenden Kolleg:innen sind vor mir in das Unternehmen eingetreten und sind von dieser Änderung nicht betroffen. Es ist mir von der Leitung aus nicht gestattet die ADD diesbezüglich selbst zu kontaktieren, das geht nur über den Dienstweg. Die Leitung möchte jedoch mein Anliegen nicht weitertragen, die Entscheidung sei final.

Ist es haltbar, dass Personen im öffentlichen Dienst bei gleicher Qualifikation und gleichen Aufgaben ungleich bezahlt werden?

Liebe Grüße

Herbert Meyer

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Meines Wissens sind Mitarbeitende auch im AVR DD nach den Merkmalen der ihnen übertragenen Tätigkeiten und deren Zeitanteilen eingruppiert. Ich kann mir also drei Szenarien vorstellen:

- die niedrigere Eingruppierung resultiert tatsächlich aus einer schlechteren Refinanzierungsmöglichkeit, wäre dann aber tarifliche Willkür. Da würde sich dann eine Eingruppierungsfeststellungsklage anbieten
- die zusätzlichen Koordinationsaufgaben entsprechen möglicherweise zwar einer gefühlt höheren Verantwortung, sind tariflich in der Qualität aber niedriger bewertet als der "normale Unterricht". Dann könnte die niedrigere Eingruppierung durchaus gerechtfertigt sein
- oder die ausgeübten Ausgaben unterscheiden sich von den übertragenen Aufgaben

Halbwegsanonym

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Meines Wissens sind Mitarbeitende auch im AVR DD nach den Merkmalen der ihnen übertragenen Tätigkeiten und deren Zeitanteilen eingruppiert. Ich kann mir also drei Szenarien vorstellen:

- die niedrigere Eingruppierung resultiert tatsächlich aus einer schlechteren Refinanzierungsmöglichkeit, wäre dann aber tarifliche Willkür. Da würde sich dann eine Eingruppierungsfeststellungsklage anbieten
- die zusätzlichen Koordinationsaufgaben entsprechen möglicherweise zwar einer gefühlt höheren Verantwortung, sind tariflich in der Qualität aber niedriger bewertet als der "normale Unterricht". Dann könnte die niedrigere Eingruppierung durchaus gerechtfertigt sein
- oder die ausgeübten Ausgaben unterscheiden sich von den übertragenen Aufgaben

Vielen Dank für deine Antwort! Die Koordinationsaufgaben haben mich in die "erweiterte Schulleitung" gebracht, was jedoch nicht in den Zusammenhang mit einer neuen Eingruppierung gestellt wurde. Im Organigramm schlägt sich das nieder. Am Ende möchte ich gar nicht besser bezahlt werden, als die Kolleg:innen, die "nur" unterrichten, sondern nur gleich. Die ungleiche Eingruppierung bestand auch, als ich selbst "nur" Unterricht hatte, ohne die "besonderen" Koordiantionsaufgaben.

Kannst du vielleicht noch etwas mehr auf die "tarifliche Willkür" eingehen? Ist die Argumentation, salopp "ja, für dich bekommen wir weniger Geld, deswegen EG10" von Seiten des Arbeitgebers dann nicht haltbar?

Liebe Grüße

Organisator

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Kannst du vielleicht noch etwas mehr auf die "tarifliche Willkür" eingehen? Ist die Argumentation, salopp "ja, für dich bekommen wir weniger Geld, deswegen EG10" von Seiten des Arbeitgebers dann nicht haltbar?

Wenn sich die Eingruppierung wie vermutet (und im z.B. TVöD oder TV-L vorgesehen) nach den dauerhaft übertragenen Tätigkeiten richtet, wäre die mangelnde Finanzierung kein rechtlich relevantes Argument.

Halbwegsanonym

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Kannst du vielleicht noch etwas mehr auf die "tarifliche Willkür" eingehen? Ist die Argumentation, salopp "ja, für dich bekommen wir weniger Geld, deswegen EG10" von Seiten des Arbeitgebers dann nicht haltbar?

Wenn sich die Eingruppierung wie vermutet (und im z.B. TVöD oder TV-L vorgesehen) nach den dauerhaft übertragenen Tätigkeiten richtet, wäre die mangelnde Finanzierung kein rechtlich relevantes Argument.

Noch ein weiteres Element: im Vertrag steht, dass der Eingruppierungskatalog der AVR DD nicht gilt, sondern die Vergütungstabelle der AVR DD die Grundlage für die Vergütung bildet. Eingruppierung und Entgeltgruppe werden an die AVR DD angelehnt. Ich bin da thematisch leider weit von entfernt. Bedeutet das, dass wir eben nicht nach übertragener Tätigkeit eingruppiert werden? Und, dass so eben die Höhe der Refinanzierung entscheidend ist?

Organisator

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Kannst du vielleicht noch etwas mehr auf die "tarifliche Willkür" eingehen? Ist die Argumentation, salopp "ja, für dich bekommen wir weniger Geld, deswegen EG10" von Seiten des Arbeitgebers dann nicht haltbar?

Wenn sich die Eingruppierung wie vermutet (und im z.B. TVöD oder TV-L vorgesehen) nach den dauerhaft übertragenen Tätigkeiten richtet, wäre die mangelnde Finanzierung kein rechtlich relevantes Argument.

Noch ein weiteres Element: im Vertrag steht, dass der Eingruppierungskatalog der AVR DD nicht gilt, sondern die Vergütungstabelle der AVR DD die Grundlage für die Vergütung bildet. Eingruppierung und Entgeltgruppe werden an die AVR DD angelehnt. Ich bin da thematisch leider weit von entfernt. Bedeutet das, dass wir eben nicht nach übertragener Tätigkeit eingruppiert werden? Und, dass so eben die Höhe der Refinanzierung entscheidend ist?

Das vermag ist aus der Ferne nur schwer zu bewerten. Wenn man sich aber nicht an bestehende Tarifverträge bindet, gibt es auch keine Tarifautomatik und folglich eine allgemeine Vertragsfreiheit mit der Anlehnung bei der Bezahlung an Engteltgruppen.

Mein pragmatischer Ansatz wäre, mir ganz schnell etwas anderes zu suchen, wo ich mit der Bezahlung zufrieden wäre. Selbst wenn - und das ist fraglich - du Anspruch auf deine Entgeltgruppe mehr hättest, wirst du diese wohl nicht kampflos bekommen.

Ich würde da meine Energie woanders für nutzen.