Mir ist kein öffentlicher Arbeitgeber bekannt, der in zwei Tarifverträgen gleichzeitig gebunden wäre. Dazu müsste er ja Mitglied in zwei Arbeitgebervereinigungen sein.
Zudem sieht die Satzung der VKA (§ 6) beispielsweise vor, dass die Mitglieder verpflichtet sind, auf den Abschluss von Tarifverträgen im Hoheitsbereich der VKA zu verzichten und die von der VKA abgeschlossenen Tarifverträge anzuwenden. Mir fehlt die Phantasie, welchen Spielraum der Arbeitgeber da noch hätte, ein Arbeitsverhältnis nach dem TVöD Bund zu begründen.
Zum Thema Jobcenter: Das Jobcenter in Gestalt der gemeinsamen Einrichtung hat keine Arbeitgebereigenschaft. Das Recht zur Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen verbleibt bei den Trägern der gemeinsamen Einrichtung, also der BA und der jeweiligen Kommune. In der Konsequenz findet auf das Arbeitsverhältnis entweder der TV-BA oder der kommunale Tarifvertrag (i.d.R. TVöD-VKA) Anwendung. Daraus resultiert eine unterschiedliche Bezahlung für identische übertragene Aufgaben „im gleichen Gebäude“.
Ob aktuelle Stellenausschreibungen sich auf Bund oder Kommune beziehen, hängt vom Stellenplan des Jobcenters ab. Wenn gerade jemand vom Bund in Rente gegangen ist, wird eine Stelle nach TV-BA ausgeschrieben. Wenn gerade ein kommunaler Mitarbeiter tot umgefallen ist, wird die Stelle nach TVöD ausgeschrieben.