Autor Thema: Antrag auf Zulage  (Read 1084 times)

roxifoxxi

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Antrag auf Zulage
« am: 13.07.2023 16:22 »
Hallo,

ich bin derzeit als Sekretärin einer Fachbereichsleiterin mit der EG 6 eingestellt. Sie ist nunmehr nach einer Umstrukturierung seit 01.06.2023 nicht nur kommissarisch Fachbereichsleiterin, sondern seither auch amtierende Dezernentin. Sekretärinnen von Dezernentinnen erhalten bei uns eine EG 8. Die Stelle der Sekretärin für die Dezernentin ist noch weder genehmigt noch (logischerweise) ausgeschrieben oder generell existent. Seit 01.06.2023 erledige ich also beide Jobs gleichzeitig und der Mehraufwand ist wirklich enorm.

Unabhängig davon wechsle ich zum 01.09. auf eine völlig andere Stelle, bis dato muss ich aber diese Doppelfunktion erfüllen. Was sind meine Möglichkeiten, um mir das vergüten zu lassen? Gibt es da überhaupt etwas, weil ja die Stelle der Sekretärin der Dezernentin noch nicht mal angemeldet ist?

Liebe Grüße

FearOfTheDuck

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Antw:Antrag auf Zulage
« Antwort #1 am: 13.07.2023 21:41 »
Du bist anhand deiner nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeiten eingruppiert.

Wann wurden dir denn wirksam und dauerhaft höherwertige Aufgaben übertragen? Wenn da nix von dazu befugtem Personal übertragen wurde, solltest du auch keine neuen Aufgaben ausführen.

roxifoxxi

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Antw:Antrag auf Zulage
« Antwort #2 am: 13.07.2023 22:56 »
Wirksam und dauerhaft von offizieller Stelle gar nicht. Meine Chefin hat’s irgendwann beschlossen, weils keine Alternative gibt und sie es sonst selbst machen müsste. Allgemein läuft derzeit seit der Umstrukturierung in vielen Bereichen alles ähnlich und ohne offizielle Weisung.

Letztendlich hat sie es einfach beschlossen. Auch die 1. Beigeordnete steht da voll hinter ihr.

Sollte ich mich an den Personalrat wenden? Als ich mit meiner Chefin gesprochen habe und ihr mitgeteilt habe, dass ich das nicht packe meinte sie, dass es keine Alternative gibt und ich da jetzt durch muss.

MoinMoin

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Antw:Antrag auf Zulage
« Antwort #3 am: 14.07.2023 08:11 »
Ja, du kannst den PR einschalten, oder aber diese Aufforderung deiner Chefin bestimmte Dinge zu übernehmen der Personalstelle weiterleiten, mit der bitte zur Bestätigung, dass dies nun zu deinen auszuübenden Tätigkeiten gehört.

Organisator

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Antw:Antrag auf Zulage
« Antwort #4 am: 14.07.2023 09:19 »
Wirksam und dauerhaft von offizieller Stelle gar nicht. Meine Chefin hat’s irgendwann beschlossen, weils keine Alternative gibt und sie es sonst selbst machen müsste. Allgemein läuft derzeit seit der Umstrukturierung in vielen Bereichen alles ähnlich und ohne offizielle Weisung.

Letztendlich hat sie es einfach beschlossen. Auch die 1. Beigeordnete steht da voll hinter ihr.

Sollte ich mich an den Personalrat wenden? Als ich mit meiner Chefin gesprochen habe und ihr mitgeteilt habe, dass ich das nicht packe meinte sie, dass es keine Alternative gibt und ich da jetzt durch muss.

Rein formal erledigst du die dir (von befugter Stelle) übertragenden Aufgaben innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit. Wenn das deiner Chefin nicht passt, kann sie dir gerne andere Aufgaben (von befugter Stelle) übertragen lassen. Bis dahin ändert sich nichts.

Wenn deine Chefin eben nicht eine entsprechende Befugnis hat (zum Unterzeichnen von Arbeitsverträgen), kann sie dir auch keine anderen Aufgaben übertragen.

Es stellt sich allerdings die Frage, ob sich die Tätigkeiten der Sekretärin einer Fachgebietsleiterin und der Sekretärin einer Dezernentin inhaltlich unterscheiden oder es sich ggf. um eine übertrarifliche Bezahlung handelt.
Insofern glaube ich, dass die Tätigkeit der Sekretärin der Dezernentin durchaus schaffbar ist.