Autor Thema: TVöD VKA Zulage Verhältnisse Brutto / Netto  (Read 1180 times)

OrganisationsGuy

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Mahlzeit,

Kurz und knapp. Einige Personen in der Behörde erhalten eine Sonderzulage aufgrund von immenser Mehrarbeit. Ich bin regulär in E9 S4 und die Zulage wird in der Höhe von 10% E9 S2 gewährt. Sprich 327€ brutto monatlich drauf.

Meine normale Abrechnung führt zu 35% Abzügen sprich 65% vom brutto Gehalt werden mir überwiesen. Die Abrechnung für die Zulage erfolgte auf separaten Mitteilungen von Januar bis heute. Von der zulage bleiben aber nach den Abzügen nur 170,55€ somit 48% Abzüge.

Ich hatte vorher im Kopf überschlagen dass die Abzüge sich mit dem grundeinkommen decken müssen, wie kann der erhebliche Steuerunterschied zwischen Gehalt und Zulage erklärt werden?

Danke.

Umlauf

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Antw:TVöD VKA Zulage Verhältnisse Brutto / Netto
« Antwort #1 am: 13.07.2023 19:40 »
Der Arbeitnehmerfreibetrag kann nur einmal in der Steuerberechnung einbezogen werden.
Deswegen sehen die Abzüge beim Weihnachtsgeld auch so hoch aus.

Organisator

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Antw:TVöD VKA Zulage Verhältnisse Brutto / Netto
« Antwort #2 am: 14.07.2023 09:39 »
Ich hatte vorher im Kopf überschlagen dass die Abzüge sich mit dem grundeinkommen decken müssen, wie kann der erhebliche Steuerunterschied zwischen Gehalt und Zulage erklärt werden?

Mit der Steuerprogression und damit verbunden, dass auf die ersten. ca. 10k€ Jahreseinkommen gar keine Steuer gezahlt wird.

OrganisationsGuy

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Antw:TVöD VKA Zulage Verhältnisse Brutto / Netto
« Antwort #3 am: 14.07.2023 10:49 »
Die Steuerprogression wirds wohl eher nicht sein da ich durch die Zulage 4.000,00 € Brutto mehr erhalte. Somit Komme ich von 51.000 € Brutto auf 55.000,00 €. Damit bleibe ich weiterhin in Tarifzone 3.

Die Antwort mit dem Arbeitnehmerfreibetrag ist mir da schon sinniger. Werde beim Steuerberater mal anfragen ob sich da Lohnsteuer am Ende wiederholen lässt.

Organisator

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Antw:TVöD VKA Zulage Verhältnisse Brutto / Netto
« Antwort #4 am: 14.07.2023 11:02 »
Die Steuerprogression wirds wohl eher nicht sein da ich durch die Zulage 4.000,00 € Brutto mehr erhalte. Somit Komme ich von 51.000 € Brutto auf 55.000,00 €. Damit bleibe ich weiterhin in Tarifzone 3.

Die Antwort mit dem Arbeitnehmerfreibetrag ist mir da schon sinniger. Werde beim Steuerberater mal anfragen ob sich da Lohnsteuer am Ende wiederholen lässt.

Schon, da du bei der Betrachtung deines bisherigen Eingekommens den Durchschnittswert betrachtet hat inklusive Freibetrag und allen niedrigen Progressionszonen, für das zusätzliche Einkommen jedoch nur die höheste Progressionszone zur Anwendung kommt.

Sinniger wird es, die Steuerbelastung von 51k€ und von 55k€ zu vergleichen und nicht nur die 4k€ on top.