Autor Thema: Resturlaub nach Kündigung  (Read 755 times)

Nerostar

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Resturlaub nach Kündigung
« am: 13.07.2023 20:00 »
Hallo!

Liege ich richtig in meiner Berechnung, dass ein AN mit 30 Tagen Urlaubsanspruch bei Kündigung zum 30.09. einen Resturlaubsanspruch von 22,5 Tagen hat? Der Urlaub konnte aufgrund von Arbeitsunfähigkeit nicht genommen werden.

Was passiert mit dem 0,5 Tag? wird dieser abgerundet? Ist der Resturlaub zu nehmen, oder wird dieser ausbezahlt? Angenommen der MA kehrt Anfang September zurück in den Dienst.

Was passiert mit den Regenrationstagen im SuE? Hat der MA noch Anspruch darauf?


Vielen Dank für die Antworten.