Hallo Zusammen,
Bei mir steht wahrscheinlich demnächst eine Höhergruppierung an, wenn mein AG mich nicht im Regen stehen lässt, was durchaus passieren kann...
Folgende Situation:
Aktuell bin ich in E10 / 3. Aber durch Stufenvorweggewährung (§ 16 Absatz 5 Satz 1) wurden mir als ich
in 10/2 war, 2 Stufen gewährt, also bekam ich 10/(2+2). Aktuell bekomme ich also E10/(3 + 1)
Ich sollte dann auf E11/3 kommen, was marginal weniger ist als E10/3+1).
Da sich die Vorweggewährung in einer Endgehaltsgruppe aufbraucht, ist meine Frage, gilt das auch bei einer Höhergruppierung, oder falle ich ohne Vorweggewährung einfach in E11/3 zurück?
Grüße