Autor Thema: Ungerechte Bezahlung eines Kollegen, gleiche Tätigkeit aber mind. 3 Stufen niedr  (Read 2778 times)

laruso

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Hallo zusammen,

wir haben einen Kollegen, der wird mit E5 bezahlt, während der Rest mind. E8 / A8 hat.
Es geht um Mitarbeitersupport in der IT, Administration Telefonanlage, tiefes Wissen im speziellen Bereichen z. B. AD Verwaltung/Kartensysteme, weiter noch Bestellungen, Aktenvermerke, Rechnungen bezahlen

Die Tätigkeit entspricht eigentlich den der Kollegen, sind alle im gleichen Bereich eingesetzt. Es geht über Level 1 Support hinaus, also wir reden hier eher über 2 bis 3, teils müssen Programme angepasst werden usw.

Er hat schon nachgefragt, man hat ihn dann abgespeist mit einer Stellenbeschreibung und dem Hinweis ist nur E5. Mir könnte es egal sein, aber das kann doch nicht sein, gleiche Tätigkeit, aber 3 Stufen niedriger? Man redet sich heraus, das man hier die Stellenbeschreibung hat und er keine neuen Aufgaben übernehmen darf, vermute hier ist die Angst das man sonst die Stelle neu bewerten muss. Auch der Abteilungsleiter macht im Endeffekt nichts, angeblich kann man nichts machen. Es wird dann auch noch teils begründet, die Ausbildung fehlt aber das ist ja im IT Bereich mit der neuen Verordnung eher irrelevant, sondern es geht ja um die Tätigkeit. Und die ist selbstständig, er muss selbstständig arbeiten und hat keine Anleitungen, die er nur 1:1 nachgehen kann und das über 50 %.

Wie kann man das jetzt lösen bzw. ihn unterstützen?

Vielen Dank

E15TVL

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Um ein Hilfestellung zu leisten, bräuchten wir Kenntnis über seine auszuübenden Tätigkeiten. Die der anderen Kollegen sind egal. Anhand dieser auszuübenden Tätigkeiten lässt sich beurteilen ob,
a) der Kollege dummerweise Aufgaben erledigt, die er gar nicht zu erledigen hat (abmahnwürdig) oder
b) er tatsächlich in einer höheren Entgeltgruppe eingruppiert ist und euer AG hier eine andere Rechtsmeinung vertritt.

laruso

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Erstmal Danke für das Feedback,

- Austausch von defekten Geräten vor Ort
- Ansprechpartner (m/w/d) für Mitarbeiter in technischen Fragestellungen bzw. im IT Support
- Vorbereiten / Aufarbeiten von eingehenden Rechnungen, per elektronischer Akte und entsprechenden Vorgaben
- Bestellungen Hard/Software inkl. Überwachung der Bestände und Garantiefälle
- Administration der Telefonanlage bzw. bei fehlenden Zugriffen, Kontaktaufnahme / Tickets an Anbieter
- Ansprechpartner für externe Dienstleister bei Problemen mit externer Software
- Anpassung und Pflege der Domänen-Nutzer bzw. Einrichten aller notwendigen Schritte für neue Nutzer oder internen Wechsel
- Technische Wartung / Pflege der Netzwerkinfrastruktur u. a. Patchen, Installation neuer Switche / Router
- Installation der Smartphones, anderer Hardware und deren Wartung / Pflege

Ich glaub so im Großen und Ganzen war es das
Vielen lieben Dank

Vielen lieben Dank

MoinMoin

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Zum einen muss man da noch Zeitanteile wissen.
Zum anderen sind da viele AV, die nicht IT sind, sondern allgemeine Verwaltung.
So ist z.B. reiner echter First levele Support auf der Ebene von EG3/4 allg. Verwaltungstätigketien anzusiedeln, weil man ja nur Telefon/Email abruft, dokumentiert was die Frage ist und auf Basis von vorgefertigte Listen die Fragen beantwortet, in dem man die Antworten reinkopiert.
Auch Austausch von defekten Geräten ist niemals mahr als EG5
gleiches bei den Rechnungen / Bestellungen (sofern man nicht diese sachlich richtig zeichnen muss)

Auch die Administration der Telefonanlage kann EG8 IT sein oder EG3-5 Verwaltung.


laruso

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ok, das mit dem Support hab ich blöd ausgedrückt, also annehmen natürlich und lösen der Problem, da gehts schon in den 2nd, 3nd Bereich. Hier muss aktiv in die Software / Hardware eingegriffen werden und das ohne Anleitung. Anpassung für die Mitarbeiter, manchmal natürlich nur Weitergabe an den externen Anbieter. Wobei die Weitergabe echt nur vllt. 5 % davon sind.

Zeitanteil ist 50 % Support, 10 % Rechnungen, 10 % Verwaltung der Geräte, 20 % Telefonanlage, 10 % neue Projekte

Die Administration erfolgt ohne Anleitung, Einrichten und Anpassung der Anlage, nur ganz tief in die Software haben wir keinerlei Zugriff. Dann kommen Tickets ins Spiel.

Ich weiß, ist schwer eine Ferndiagnose zu stellen. Und Bewertungen, weil man müsste man Alles aufdröseln, mein Gefühl und Vergleich der freien Stellen im Netz, würde ich sowas mind .in E8 sehen. Klar, ist teils vermutlich so hohe Bezahlungen weil man kein Personal bekommt. Und ja andere Stellen sind nicht ausschlaggebend. Er ist auch der Einzige, der eine Stellenbeschreibung hat, der Rest läuft noch Ohne schon seit 4 Jahren.

Und ja fair und gerecht, sind nicht immer das was man "verdient" :-(

MoinMoin

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Wenn es echter 2.Level ist, dann ist es sicherlich in der IT und dann ist es sicherlich mindestens eg8
je nach breite und vielfalt der IT Themen auch 9a

Und wenn das tatsächlich seine auszuübenden Tätigketien sind, dann sollte er das ihm zustehende Entgelt einfordern und klagen gehen, sofern man sich nicht einig wird.

Eine Ausbildungsvoraussetzung gibt es da nicht mehr, falls die Looser vom Personal damit rum kommen.

Organisator

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Wenn es echter 2.Level ist, dann ist es sicherlich in der IT und dann ist es sicherlich mindestens eg8
je nach breite und vielfalt der IT Themen auch 9a

Inhaltlich sehe ich das genau so, insbesondere auch dein vorheriger Post.

Dann müssten allerdings die Aufzählungen der Tätigkeiten wie im post von 07:58 Uhr dargestellt auch die weitergehenden Arbeiten beinhalten und auf einen IT-Schwerpunkt schließen lassen können. Dann wäre ich zumindest bei einer E7 - arbeiten ohne Anleitung (wenns das in der EntgO im TV-L genau so gibt, wie beim TVöD)

MoinMoin

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ja ist identisch.


naja der gestaltungsspielraum ist da auch immer gesetzt, da eigene Lösungswege und Einteilungen erfolgen (müssen)

Conker1975

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In TVÖD fängt IT  mit 6 an mit nur Tätigkeiten die vorgegeben wird.
7 ist Selbständig und 8 mit erweiterte Kenntnise (was hier Def ist)

Daher ist 5 gar nicht möglich!
Höhergruppierungsantrag stellen und Personalrat/Gewerkschaft kontaktieren und in Notfall KLAGEN!

E15TVL

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1. Beitrag und gleich so ein Quark.

Wie MoinMoin in seinem Beitrag schon richtig angedeutet hatte, steht zu befürchten, dass die auszuübenden Tätigkeiten gar keine IT-Tätigkeiten i. S. d. EntgO sind, sondern "allgemeine Verwaltungstätigkeiten". Eine E5 könnte also gut hinkommen.

Und selbst wenn, wäre ein "Höhergruppierungsantrag", mit dem sich die Personalabteilung höchstens den Hintern abwischen würde, das völlig falsche Instrument.

Elliott70

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...was wäre das richtige Instrument?

Organisator

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...was wäre das richtige Instrument?

Die Übertragung von Tätigkeiten, die zu einer höheren Eingruppierung führen. Also ein Iniative des betroffenen Mitarbeiters dazu.

--> Ich will mehr Geld, gib mir höherwertige Tätigkeiten!