Autor Thema: Ausschlussfrist bei Korrektur Arbeitszeitkonto?  (Read 1952 times)

WilliWinzig

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Hallo,

folgender Fall: Teilzeitkraft A erhöht die Arbeitszeit von 30% auf 50% und arbeitet nun - im Gegensatz zu vorher - an 2 Tagen ganztags. Nach gut einem Jahr stellt die Personalabteilung fest, dass bei der elektronischen Zeiterfassung die Mittagspause von 30 Minuten nicht abgezogen wurde. Daraufhin wurden ohne Ankündigung vom Arbeitszeitkonto ca. 50 Stunden abgezogen (2 Tage pro Woche x 30 min x ca. 50 Wochen). Gilt hier nicht die tarifliche Ausschlussfrist und dürfen daher nur die letzten 6 Monate korrigiert werden?

Gruß
Willi

Bernstein

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Antw:Ausschlussfrist bei Korrektur Arbeitszeitkonto?
« Antwort #1 am: 18.07.2023 09:52 »
Mir kommt das Ganze sehr suspekt vor.

Wieso hat die Person ein Jahr lang keine Pause gemacht und vorsätzlich gegen eine gesetzliche Regelung verstoßen? Wo war da die Aufsichtspflicht des Vorgesetzten?

Da ist der Abzug der 50 Stunden eine absolute Nebensache!

BAT

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Antw:Ausschlussfrist bei Korrektur Arbeitszeitkonto?
« Antwort #2 am: 18.07.2023 10:06 »
Warum suspekt. Wir können die Mittagspause am Arbeitsplatz machen und müssen dann nicht buchen. Da dürfte einige Leute hier seit 20 Jahren keine Buchung haben. Der Abzug erfolgt aber automatisch.

MoinMoin

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Antw:Ausschlussfrist bei Korrektur Arbeitszeitkonto?
« Antwort #3 am: 18.07.2023 10:31 »
Gilt hier nicht die tarifliche Ausschlussfrist und dürfen daher nur die letzten 6 Monate korrigiert werden?
Sind den Pausen Zeiten tariflich geregelt?
Wohl nicht, also denke ich das da der §37 nicht greift.

Bernstein

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Antw:Ausschlussfrist bei Korrektur Arbeitszeitkonto?
« Antwort #4 am: 18.07.2023 10:54 »
Warum suspekt. Wir können die Mittagspause am Arbeitsplatz machen und müssen dann nicht buchen. Da dürfte einige Leute hier seit 20 Jahren keine Buchung haben. Der Abzug erfolgt aber automatisch.

Suspekt deshalb, da man ja eigentlich merken sollte, wenn einem die Pause nicht abgezogen wird. Einfach mal davon ausgehen, dass das keiner merkt, ist schon sehr blauäugig.

BAT

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Antw:Ausschlussfrist bei Korrektur Arbeitszeitkonto?
« Antwort #5 am: 18.07.2023 11:12 »
Okay, das wäre sicherlich ein Punkt. Aber auch dann Gewohnheit, was man nie kannte, als Teilzeitkraft, fällt einem sicher nicht auf. Mir ist auch nicht aufgefallen, dass ich über drei Jahre keine VL auf der Abrechnung hatte, weil es diese beim Wehrdienst vorher halt nicht gab.

Macht der Gewohnheit.

Bernstein

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Antw:Ausschlussfrist bei Korrektur Arbeitszeitkonto?
« Antwort #6 am: 18.07.2023 11:28 »
Oder: Macht die Gewohnheit.  ;D ;)

BAT

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Antw:Ausschlussfrist bei Korrektur Arbeitszeitkonto?
« Antwort #7 am: 18.07.2023 12:00 »
Davon ab, hat Moin Moin wohl zu Recht angemerkt, dass es sich bei der Pausenzeit nicht um eine tarifliche Regelung handelt und damit diese Ausschlussfrist nach Tarif hier nicht gilt.

Es wäre daher interessant, warum die Pausenzeiten nicht gebucht sind?

MoinMoin

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Antw:Ausschlussfrist bei Korrektur Arbeitszeitkonto?
« Antwort #8 am: 18.07.2023 13:02 »
Es wäre daher interessant, warum die Pausenzeiten nicht gebucht sind?
Richtig, wenn es ein Automationsfehler ist, dann so what.
Wenn man es vergessen hat manuell zu buchen, dann wird es interessant (Abmahnung?)

ElBarto

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Antw:Ausschlussfrist bei Korrektur Arbeitszeitkonto?
« Antwort #9 am: 18.07.2023 14:53 »
Also der AG hat eine Führsorgepflicht gegenüber seinen ANs.

Damit sich keiner von ihnen zu Tode schuftet ist er angehalten darauf zu achten, dass Pausenzeiten eingehalten werden.
Im Mittel soll die Arbeitszeit innerhalb von 6 Monaten z.B: unter 10 Stunden am Tag liegen.

Spätestens seit die Arbeitszeit dann auch noch elektronisch zu erfassen ist, behelfen sich manche Arbeitgeber einfach mal damit, dass die elektronischen Hilfsmittel pauschal 30 Minuten Pause abziehen, wenn mehr als 6 Stunden gearbeitet wird.

Ein technischer Fehler  oder halt einfach ein falsches Arbeitszeitmodell im Programm vorgegeben kann durchaus passieren.

Grundsätzlich gibt es auch Regelungen was als Pause zählt und wie eine Pause auszusehen hat.
Wird halt nicht durchgesetzt.

Aber mal "on topic": Ja, passiert, der Arbeitgeber kommt natürlich seine Fürsorgepflicht nach indem er die Pausen verbucht. Bei uns ist man auch als AN zuständig zu kucken, dass das Zeitkonto passt -Eigeninteresse-. Wenn dann hier 50 Stunden auflaufen obwohl ich nur 7:48 Stunden am Tag arbeite dann könnte man da durchaus mal stutzig werden. 
Je nach Stand auf dem Zeitkonto nach Abzug der 50 Stunden kann man aber vielleicht mit dem AG reden und ein übermäßiges Minus vielleicht anderweitig einbringen, sei es zeitlich begrenzte Mehrarbeit an einem zusätzlichen Wochentag oder durch Verrechnung mit Urlaubstagen.

WilliWinzig

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Antw:Ausschlussfrist bei Korrektur Arbeitszeitkonto?
« Antwort #10 am: 19.07.2023 19:06 »
Hi,

danke für die Antworten.
Selbstverständlich wurde mit den Kolleg*innen Mittagspause gemacht. Und es wurde davon ausgegangen, dass - wie bei dem Arbeitgeber und bei den Kolleg*innen praktiziert - ohne Auszustechen dafür 30 Minuten abgezogen werden.
Ja, ich kann das auch nicht verstehen, aber es ist der Person nicht aufgefallen.

Bei meiner Zeitabrechnung (TVöD) steht: "Korrekturen sind nur innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist von 6 Monaten möglich."

Googeln ergibt ebenfalls, dass bei Fehlern der Zeitabrechnung - unabhängig ob zu Lasten des AN oder AG - Korrekturen nur innerhalb der letzten 6 Monate durchgesetzt werden können.

Gruß
Willi

aronzo

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Antw:Ausschlussfrist bei Korrektur Arbeitszeitkonto?
« Antwort #11 am: 20.07.2023 09:39 »
§ 37 TVöD-V
Ausschlussfrist
(1) 1Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer
Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der/dem Beschäftigten
oder vom Arbeitgeber in Textform geltend gemacht werden.

...

Die Ausschlussfrist gilt auch für nicht tarifvertraglich geregelte Ansprüche!

WilliWinzig

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Antw:Ausschlussfrist bei Korrektur Arbeitszeitkonto?
« Antwort #12 am: 20.07.2023 11:51 »
Hi,

habe nochmals nachgefragt, warum der Fehler nicht aufgefallen ist: Die Person arbeitet im Freien und in Absprache und auf Bitte des Arbeitgebers regelmäßig mehr als die vereinbarte Arbeitszeit, um ein großes Zeitguthaben aufzubauen, das dann im Winter oder bei Schlechtwetter abgefeiert wird.

Gruß
Willi