Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Ausschlussfrist bei Korrektur Arbeitszeitkonto?
WilliWinzig:
Hallo,
folgender Fall: Teilzeitkraft A erhöht die Arbeitszeit von 30% auf 50% und arbeitet nun - im Gegensatz zu vorher - an 2 Tagen ganztags. Nach gut einem Jahr stellt die Personalabteilung fest, dass bei der elektronischen Zeiterfassung die Mittagspause von 30 Minuten nicht abgezogen wurde. Daraufhin wurden ohne Ankündigung vom Arbeitszeitkonto ca. 50 Stunden abgezogen (2 Tage pro Woche x 30 min x ca. 50 Wochen). Gilt hier nicht die tarifliche Ausschlussfrist und dürfen daher nur die letzten 6 Monate korrigiert werden?
Gruß
Willi
Bernstein:
Mir kommt das Ganze sehr suspekt vor.
Wieso hat die Person ein Jahr lang keine Pause gemacht und vorsätzlich gegen eine gesetzliche Regelung verstoßen? Wo war da die Aufsichtspflicht des Vorgesetzten?
Da ist der Abzug der 50 Stunden eine absolute Nebensache!
BAT:
Warum suspekt. Wir können die Mittagspause am Arbeitsplatz machen und müssen dann nicht buchen. Da dürfte einige Leute hier seit 20 Jahren keine Buchung haben. Der Abzug erfolgt aber automatisch.
MoinMoin:
--- Zitat von: WilliWinzig am 14.07.2023 08:36 ---Gilt hier nicht die tarifliche Ausschlussfrist und dürfen daher nur die letzten 6 Monate korrigiert werden?
--- End quote ---
Sind den Pausen Zeiten tariflich geregelt?
Wohl nicht, also denke ich das da der §37 nicht greift.
Bernstein:
--- Zitat von: BAT am 18.07.2023 10:06 ---Warum suspekt. Wir können die Mittagspause am Arbeitsplatz machen und müssen dann nicht buchen. Da dürfte einige Leute hier seit 20 Jahren keine Buchung haben. Der Abzug erfolgt aber automatisch.
--- End quote ---
Suspekt deshalb, da man ja eigentlich merken sollte, wenn einem die Pause nicht abgezogen wird. Einfach mal davon ausgehen, dass das keiner merkt, ist schon sehr blauäugig.
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