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Ausschlussfrist bei Korrektur Arbeitszeitkonto?

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WilliWinzig:
Hi,

danke für die Antworten.
Selbstverständlich wurde mit den Kolleg*innen Mittagspause gemacht. Und es wurde davon ausgegangen, dass - wie bei dem Arbeitgeber und bei den Kolleg*innen praktiziert - ohne Auszustechen dafür 30 Minuten abgezogen werden.
Ja, ich kann das auch nicht verstehen, aber es ist der Person nicht aufgefallen.

Bei meiner Zeitabrechnung (TVöD) steht: "Korrekturen sind nur innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist von 6 Monaten möglich."

Googeln ergibt ebenfalls, dass bei Fehlern der Zeitabrechnung - unabhängig ob zu Lasten des AN oder AG - Korrekturen nur innerhalb der letzten 6 Monate durchgesetzt werden können.

Gruß
Willi

aronzo:
§ 37 TVöD-V
Ausschlussfrist
(1) 1Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer
Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der/dem Beschäftigten
oder vom Arbeitgeber in Textform geltend gemacht werden.

...

Die Ausschlussfrist gilt auch für nicht tarifvertraglich geregelte Ansprüche!

WilliWinzig:
Hi,

habe nochmals nachgefragt, warum der Fehler nicht aufgefallen ist: Die Person arbeitet im Freien und in Absprache und auf Bitte des Arbeitgebers regelmäßig mehr als die vereinbarte Arbeitszeit, um ein großes Zeitguthaben aufzubauen, das dann im Winter oder bei Schlechtwetter abgefeiert wird.

Gruß
Willi

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