Die Frage ist vielleicht leichter zu beantworten, wenn ich einschiebe, dass es nicht um den exakten Betrag geht, sondern vielmehr und den Berechnungsgrundlage:
Die GK zahlt 70% als Krankentagegeld von der Beitragsbemessungsgrenze.
Der Kollege versteht es nun so, dass der AG die Differenz zwischen dem "Krankentagegeldnetto" und dem eigentlichen Netto zahlt.