Hallo,
ich habe folgendes Problem bzw. eine Verständnisfrage:
Person im technischen Dienst E7 vertritt die Position des Leiters mit E9b, weil vakante Stelle. Person hat aber keinen Techniker oder Meister, den man für die Position bräuchte, um sie konform zu besetzen. §14 TVöD sagt ja, dass man bei einer Vertretung und somit Übernahme der höherwertigen Tätigkeit auch eine persönliche Zulage in Höhe der Stellenvergütung bekommt. Nun wurde im Nachhinein gesagt, dass die Entgeltordnung Bund besagt, dass die Person nur eine E8 bekommen kann, weil auch Vertretungen alle Qualifikationen dafür benötigt. Ich finde es in der EntgO Bund nicht. Bis dato hat die Person die Stelle zu 100% vernünftig gemeistert mit all seinen Tätigkeiten. Nun wurden die Tätigkeiten begrenzt und es sind nur 1 oder 2 Aufgaben mehr, obwohl die Person vorher im Klärungszeitraum alles gemacht hat und jeder zufrieden war.
Wo finde ich etwas schriftliches, dass auch die Personen, die eine höherwertige Tätigkeit temporär übernehmen, auch alle Qualifikationen dazu brauchen?
Danke euch!