Hallo,
Ich habe mal eine Frage: Sind die Befugnisse nach dem PolG NRW eigentlich nur für die polizeivollzugsbeamten gedacht oder kann auch die Verwaltung - beispielsweise der Landrat persönlich - als Kreispolizeibehörde nach dem PolG NRW handeln? Die Rede ist dort ja immer nur von „Polizei“. Ist da klar, dass das der Polizeivollzugsdienst ist?
Boris Palmer, der Bürgermeister aus tübiningen, hat ja - wenn auch zugegeben als Bürgermeister und daher quasi als Ordnungsbehörde eine Identätsfeststellung vornehmen wollen. Ist sowas legal und kann zB der Landrat auch quasi als Polizist auftreten?
Würde mich wirklich interessieren. So ganz klar, ist mir die Abgrenzung der Polizeivollzugsdienstes zu der sonstige. Polizei und deren Befugnissen nicht.
Besten Gruß
Peter