Autor Thema: [NW] Abstandsgebot  (Read 1951 times)

Dienstrechtnrw

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[NW] Abstandsgebot
« am: 16.07.2023 15:29 »
Hallo liebe Forenmitglieder,

die Stellenobergrenzenverordnung regelte seinerzeit in § 3, dass Beamte auf Lebenszeit und Beamte auf Zeit höchstens in die Besoldungsgruppe eingestuft werden können, in die der zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellte Beigeordnete in der ersten Amtszeit eingruppiert werden kann. Die Regelung ist aufgehoben - ich denke eine höhere Einstufung ist aber noch immer unzulässig. Beigeordnete werden in NRW sowieso nach der EingrVO eingestuft.

Aber wie sieht das Abstandsgebot zu den Laufbahnbeamten aus? Ich sehe es kritisch einen Wahlbeamten (nicht allgemeiner Vertreter) identisch mit einem Laufbahnbeamten (z.B. Amtsleiter) zu besolden. Ich denke eine Besoldungsgruppe Differenz sollte immer gegeben sein.

Über Eure Meinung freue ich mich.

NoRhWe

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Antw:[NW] Abstandsgebot
« Antwort #1 am: 17.07.2023 13:04 »
Letztlich ist das eine Frage, die man pauschal nicht beantworten kann.
Es kommt immer auf die konkreten Aufgaben an und inwieweit die amtsangemessen sind.
Wenn sich niemand für die Aufgabe findet, wird man Anpassungen vornehmen müssen - und wenn doch, dann ist die Stelle ja besetzt.

Ndsftw

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Antw:[NW] Abstandsgebot
« Antwort #2 am: 17.07.2023 13:14 »
Ich halte einen Beamten auf Zeit sowieso schon für privilegierte, da er seine Pension bereits mit Mitte 30 antreten kann und nicht wie der BaL warten muss, bis man ein letales Alter von 67 Jahren erreicht.

Reisinger850

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Antw:[NW] Abstandsgebot
« Antwort #3 am: 17.07.2023 13:30 »
Ist das so? Ich hatte letztens bei Soldaten mal gegooglet weil es mich interessierte, da habe ich aber gelesen, dass man in dem Fall, dass man kein Berufssoldat wird, in der gesetzlichen RV nachversichert wird.

Ndsftw

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Antw:[NW] Abstandsgebot
« Antwort #4 am: 17.07.2023 13:37 »
Ist das so? Ich hatte letztens bei Soldaten mal gegooglet weil es mich interessierte, da habe ich aber gelesen, dass man in dem Fall, dass man kein Berufssoldat wird, in der gesetzlichen RV nachversichert wird.
Ein Soldat auf Zeit und ein Wahlbeamter mit Leitungsfunktion unterscheiden sich selbstredend nicht bloß wegen der Ruhestandsregelungen, aber auch in diesem Punkt. Wer seine Amtszeit abgeleitet hat, tritt in NRW in den Ruhestand, das ist einer der bedeutendsten Vorteile einer solchen Stelle

Reisinger850

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Antw:[NW] Abstandsgebot
« Antwort #5 am: 17.07.2023 13:44 »
Achso okay, also ähnlich wie in der Politik…das ist natürlich nicht schlecht