Hallo zusammen.
Eine Kollegin, die neu eingestellt wurde, zeigte mir Ihr Arbeitsvertrag sowie Zusatzvereinbarung.
Bei mir sind diese Passagen nicht im Arbeitsvertrag enthalten. Gut, ist auch etwas länger her ...
Sie arbeitet im Verwaltungsbereich bei einer 5 Tage Woche.
TV-L
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/TV-L__i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._12_VT.pdfIm Arbeitsvertrag:
"
Als Vollzeitbeschäftigte eingestellt.
...
Die Beschäftigte ist im Rahmen begründeter dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.
"
FRAGE: Bedeutet dies, dass die neue Kollegin Bereitschaftsdiensten, Rufbereitschaft verpflichtet ist, obwohl dies immer auch vorher verneint wurde?
Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag
"
Die Beschäftigung erfolgt in ORT
"
Die tariflichen Vorschriften über die Versetzung, Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung bleiben unberührt.
"
FRAGE: Kann eine Weisung an andere Diesntstellen erfolgen?
Bitte um eure konstruktive Einschätzung!