Hallo zusammen!
Ich bin Bundesbeamter (noch auf Widerruf) und habe derzeit eine beim Dienstvorgesetzten angezeigte Nebentätigkeit auf 450.- Euro Basis im Marketing-/ E-Commerce-Bereich.
Allerdings würde mich gerne neben meinem Hauptamt nebenberuflich als Einzelunternehmer ohne Kleinunternehmerregelung (ebenfalls im Marketing-/ E-Commerce-Bereich) selbstständig machen.
Nach aller Recherche sind die wichtigsten Faktoren neben der Genehmigung:
- 20% der wöchentlichen Arbeitszeit nicht übersteigen
- 40% des jährlichen Endgrundgehalts des Amtes nicht übersteigen
Angenommen es erfolgt eine Genehmigung, so stellt sich mir die Frage:
Darf ich als Einzelunternehmer mit einem seperaten Geschäftskonto tätig werden, wenn dabei die "Töpfe" zwischen Privat- und Geschäftskonto klar getrennt bleiben?
(Bzw. wie wäre das ganze bei einer GmbH o.Ä. zu bewerten, wenn das eigentliche Gehalt die 40%-Regelung nicht übersteigt?)
Meine bisher angezeigte Nebentätigkeit würde ich dafür aufgeben um nicht definitiv über die Obergrenze zu schlagen.
Danke