Autor Thema: Nebentätigkeit als Bundesbeamter  (Read 2559 times)

Kennsenich

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Nebentätigkeit als Bundesbeamter
« am: 16.07.2023 21:07 »
Hallo zusammen!

Ich bin Bundesbeamter (noch auf Widerruf) und habe derzeit eine beim Dienstvorgesetzten angezeigte Nebentätigkeit auf 450.- Euro Basis im Marketing-/ E-Commerce-Bereich.
Allerdings würde mich gerne neben meinem Hauptamt nebenberuflich als Einzelunternehmer ohne Kleinunternehmerregelung (ebenfalls im Marketing-/ E-Commerce-Bereich) selbstständig machen.

Nach aller Recherche sind die wichtigsten Faktoren neben der Genehmigung:
  • 20% der wöchentlichen Arbeitszeit nicht übersteigen
  • 40% des jährlichen Endgrundgehalts des Amtes nicht übersteigen

Angenommen es erfolgt eine Genehmigung, so stellt sich mir die Frage:
Darf ich als Einzelunternehmer mit einem seperaten Geschäftskonto tätig werden, wenn dabei die "Töpfe" zwischen Privat- und Geschäftskonto klar getrennt bleiben?
(Bzw. wie wäre das ganze bei einer GmbH o.Ä. zu bewerten, wenn das eigentliche Gehalt die 40%-Regelung nicht übersteigt?)

Meine bisher angezeigte Nebentätigkeit würde ich dafür aufgeben um nicht definitiv über die Obergrenze zu schlagen.


Danke :)

Matze1986

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Antw:Nebentätigkeit als Bundesbeamter
« Antwort #1 am: 17.07.2023 07:08 »
Wie wollen Sie den Punkt mit der Arbeitszeit eigentlich nachweisen?

Und mal "unter uns":
Ich würde mich als Ausbildungsleiter des Widerrufsbeamten fragen wie er/sie denn die Laufbahnausbildung so locker nebenbei macht...

Bastel

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Antw:Nebentätigkeit als Bundesbeamter
« Antwort #2 am: 17.07.2023 08:07 »
Und mal "unter uns":
Ich würde mich als Ausbildungsleiter des Widerrufsbeamten fragen wie er/sie denn die Laufbahnausbildung so locker nebenbei macht...

Wo siehst du ein Problem?

Matze1986

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Antw:Nebentätigkeit als Bundesbeamter
« Antwort #3 am: 17.07.2023 08:34 »
Wo siehst du ein Problem?

Ein mögliches Problem wäre, dass die Nebentätigkeit einen Anwärter über Gebühr in Anspruch nimmt!
Hauptaufgabe und Ziel Nr. 1 für Anwärter und Azubis sollte sein, die Ausbildung/das Studium gut zu schaffen (nicht gerade so) und darin den Focus sehen.

Bastel

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Antw:Nebentätigkeit als Bundesbeamter
« Antwort #4 am: 17.07.2023 08:52 »
Vielleicht benötigt der TE das Geld um den Lebensunterhalt für sich/ggf. Familie zu bestreiten?

PolareuD

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Antw:Nebentätigkeit als Bundesbeamter
« Antwort #5 am: 17.07.2023 08:53 »
Wenn die Laufbahnausbildung so ausschaut wie im gtVd bei der Bw dürfte das kaum ein Problem darstellen. Ein sinnloses Jahr Zeit- und Geldverschwendung, aber Spass hat´s gemacht.  ;)

Matze1986

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Antw:Nebentätigkeit als Bundesbeamter
« Antwort #6 am: 17.07.2023 13:05 »
Wenn die Laufbahnausbildung so ausschaut wie im gtVd bei der Bw dürfte das kaum ein Problem darstellen. Ein sinnloses Jahr Zeit- und Geldverschwendung, aber Spass hat´s gemacht.  ;)

Nunja, die Durchfallquoten waren dort aber extrem hoch...schon während der Laufbahnausbildung und nicht nur am Ende! In meiner Übergangs-WG im BFV hatte ich drei "Technische" im gD, alle bei Prüfungen rausgeflogen.
(Keine Einzelfälle)

PolareuD

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Antw:Nebentätigkeit als Bundesbeamter
« Antwort #7 am: 17.07.2023 13:45 »
Nunja, die Durchfallquoten waren dort aber extrem hoch...schon während der Laufbahnausbildung und nicht nur am Ende! In meiner Übergangs-WG im BFV hatte ich drei "Technische" im gD, alle bei Prüfungen rausgeflogen.
(Keine Einzelfälle)

Meiner Erfahrung nach muss man kein Überflieger sein, um 2 Klausuren und eine mündliche Abschlussprüfung innerhalb von 12 Monaten zu bestehen. Eine gewisse Lernaffinität sollte natürlich vorhanden sein. Es gibt aber Fälle die will man rausprüfen. Also nicht systemkonforme Laufbahngruppen können es durchaus schwerer haben.

2strong

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Antw:Nebentätigkeit als Bundesbeamter
« Antwort #8 am: 17.07.2023 23:25 »
Darf ich als Einzelunternehmer mit einem seperaten Geschäftskonto tätig werden, wenn dabei die "Töpfe" zwischen Privat- und Geschäftskonto klar getrennt bleiben?
(Bzw. wie wäre das ganze bei einer GmbH o.Ä. zu bewerten, wenn das eigentliche Gehalt die 40%-Regelung nicht übersteigt?)
Wie Du Deine Buchhaltung organisierst, ist nebentätigkeitsrechtlich grundsätzlich unbeachtlich. Je umfangreicher der Geschäftsbetrieb, desto sinnvoller dürfte jedoch eine strickte Kontentrennung sein. Das wirst Du Insbesondere bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt merken, da die Prüfer dann ggf. auch Einblick in Deine privaten Finanzen erhalten.

Solltest Du eine Kapitalgesellschaft gründen (GmbH), in der Du auch Geschäftsführer bist, ändert sich mit Blick auf die Nebentätigkeit im Vergleich zum Einzelunternehmerdasein nichts. Solltest Du jedoch (offiziell) einen Fremdgeschäftsführer beschäftigen und selbst (offiziell) lediglich Gesellschafter der Kapitalgesellschaft sein, dürfte es sich lediglich um die Verwaltung eigenen Vermögens handeln. Diese wäre nicht genehmigungspflichtug und unterläge auch keinen zeitlichen und vergütungsbezogenen Restriktionen.