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Nebentätigkeit als Bundesbeamter

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Kennsenich:
Hallo zusammen!

Ich bin Bundesbeamter (noch auf Widerruf) und habe derzeit eine beim Dienstvorgesetzten angezeigte Nebentätigkeit auf 450.- Euro Basis im Marketing-/ E-Commerce-Bereich.
Allerdings würde mich gerne neben meinem Hauptamt nebenberuflich als Einzelunternehmer ohne Kleinunternehmerregelung (ebenfalls im Marketing-/ E-Commerce-Bereich) selbstständig machen.

Nach aller Recherche sind die wichtigsten Faktoren neben der Genehmigung:

* 20% der wöchentlichen Arbeitszeit nicht übersteigen
* 40% des jährlichen Endgrundgehalts des Amtes nicht übersteigen
Angenommen es erfolgt eine Genehmigung, so stellt sich mir die Frage:
Darf ich als Einzelunternehmer mit einem seperaten Geschäftskonto tätig werden, wenn dabei die "Töpfe" zwischen Privat- und Geschäftskonto klar getrennt bleiben?
(Bzw. wie wäre das ganze bei einer GmbH o.Ä. zu bewerten, wenn das eigentliche Gehalt die 40%-Regelung nicht übersteigt?)

Meine bisher angezeigte Nebentätigkeit würde ich dafür aufgeben um nicht definitiv über die Obergrenze zu schlagen.


Danke :)

Matze1986:
Wie wollen Sie den Punkt mit der Arbeitszeit eigentlich nachweisen?

Und mal "unter uns":
Ich würde mich als Ausbildungsleiter des Widerrufsbeamten fragen wie er/sie denn die Laufbahnausbildung so locker nebenbei macht...

Bastel:

--- Zitat von: Matze1986 am 17.07.2023 07:08 ---Und mal "unter uns":
Ich würde mich als Ausbildungsleiter des Widerrufsbeamten fragen wie er/sie denn die Laufbahnausbildung so locker nebenbei macht...

--- End quote ---

Wo siehst du ein Problem?

Matze1986:

--- Zitat von: Bastel am 17.07.2023 08:07 ---Wo siehst du ein Problem?

--- End quote ---

Ein mögliches Problem wäre, dass die Nebentätigkeit einen Anwärter über Gebühr in Anspruch nimmt!
Hauptaufgabe und Ziel Nr. 1 für Anwärter und Azubis sollte sein, die Ausbildung/das Studium gut zu schaffen (nicht gerade so) und darin den Focus sehen.

Bastel:
Vielleicht benötigt der TE das Geld um den Lebensunterhalt für sich/ggf. Familie zu bestreiten?

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