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Nebentätigkeit als Bundesbeamter
PolareuD:
Wenn die Laufbahnausbildung so ausschaut wie im gtVd bei der Bw dürfte das kaum ein Problem darstellen. Ein sinnloses Jahr Zeit- und Geldverschwendung, aber Spass hat´s gemacht. ;)
Matze1986:
--- Zitat von: PolareuD am 17.07.2023 08:53 ---Wenn die Laufbahnausbildung so ausschaut wie im gtVd bei der Bw dürfte das kaum ein Problem darstellen. Ein sinnloses Jahr Zeit- und Geldverschwendung, aber Spass hat´s gemacht. ;)
--- End quote ---
Nunja, die Durchfallquoten waren dort aber extrem hoch...schon während der Laufbahnausbildung und nicht nur am Ende! In meiner Übergangs-WG im BFV hatte ich drei "Technische" im gD, alle bei Prüfungen rausgeflogen.
(Keine Einzelfälle)
PolareuD:
--- Zitat von: Matze1986 am 17.07.2023 13:05 ---Nunja, die Durchfallquoten waren dort aber extrem hoch...schon während der Laufbahnausbildung und nicht nur am Ende! In meiner Übergangs-WG im BFV hatte ich drei "Technische" im gD, alle bei Prüfungen rausgeflogen.
(Keine Einzelfälle)
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Meiner Erfahrung nach muss man kein Überflieger sein, um 2 Klausuren und eine mündliche Abschlussprüfung innerhalb von 12 Monaten zu bestehen. Eine gewisse Lernaffinität sollte natürlich vorhanden sein. Es gibt aber Fälle die will man rausprüfen. Also nicht systemkonforme Laufbahngruppen können es durchaus schwerer haben.
2strong:
--- Zitat von: Kennsenich am 16.07.2023 21:07 ---Darf ich als Einzelunternehmer mit einem seperaten Geschäftskonto tätig werden, wenn dabei die "Töpfe" zwischen Privat- und Geschäftskonto klar getrennt bleiben?
(Bzw. wie wäre das ganze bei einer GmbH o.Ä. zu bewerten, wenn das eigentliche Gehalt die 40%-Regelung nicht übersteigt?)
--- End quote ---
Wie Du Deine Buchhaltung organisierst, ist nebentätigkeitsrechtlich grundsätzlich unbeachtlich. Je umfangreicher der Geschäftsbetrieb, desto sinnvoller dürfte jedoch eine strickte Kontentrennung sein. Das wirst Du Insbesondere bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt merken, da die Prüfer dann ggf. auch Einblick in Deine privaten Finanzen erhalten.
Solltest Du eine Kapitalgesellschaft gründen (GmbH), in der Du auch Geschäftsführer bist, ändert sich mit Blick auf die Nebentätigkeit im Vergleich zum Einzelunternehmerdasein nichts. Solltest Du jedoch (offiziell) einen Fremdgeschäftsführer beschäftigen und selbst (offiziell) lediglich Gesellschafter der Kapitalgesellschaft sein, dürfte es sich lediglich um die Verwaltung eigenen Vermögens handeln. Diese wäre nicht genehmigungspflichtug und unterläge auch keinen zeitlichen und vergütungsbezogenen Restriktionen.
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