Hallo,
ich habe eine Frage zu Stellenbeschreibungen.
In unserer Musterstellenbeschreibung, die genutzt werden muss, steht am Anfang: "Diese Stellenbeschreibung gilt mit Wirkung vom ...". Kann tarifrechtlich hier auch ein rückwirkendes Datum stehen, also z.B. 01.05.2023, oder ist hier nur ein Datum in der Zukunft möglich?
Zudem muss die Beschreibung vom Leiter und Stelleninhaber unterschrieben werden. Ich arbeite bei einer Kommune. Ich lese sonst immer nur, dass das Übertragen von Aufgaben nur durch die Personalabteilungen stattfindet. Sehe ich es richtig, dass es in diesem Fall so ist, dass nur die Leiter dies dürfen und nicht die Personalabteilung? Ansonsten müssten jemand von der Personalabteilung die Beschreibung unterschreiben, oder?