Autor Thema: Stellenbeschreibung  (Read 1434 times)

heinzel

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Stellenbeschreibung
« am: 17.07.2023 08:33 »
Hallo,

ich habe eine Frage zu Stellenbeschreibungen.

In unserer Musterstellenbeschreibung, die genutzt werden muss, steht am Anfang: "Diese Stellenbeschreibung gilt mit Wirkung vom ...". Kann tarifrechtlich hier auch ein rückwirkendes Datum stehen, also z.B. 01.05.2023, oder ist hier nur ein Datum in der Zukunft möglich?

Zudem muss die Beschreibung vom Leiter und Stelleninhaber unterschrieben werden. Ich arbeite bei einer Kommune. Ich lese sonst immer nur, dass das Übertragen von Aufgaben nur durch die Personalabteilungen stattfindet. Sehe ich es richtig, dass es in diesem Fall so ist, dass nur die Leiter dies dürfen und nicht die Personalabteilung? Ansonsten müssten jemand von der Personalabteilung die Beschreibung unterschreiben, oder?

Organisator

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Antw:Stellenbeschreibung
« Antwort #1 am: 17.07.2023 09:51 »
Das Datum auf den Stellenbeschreibungen ist tariflich egal.

Tätigkeiten können nur von befugter Stelle übertragen werden, in der Regel die Personalabteilung. Die Unterschrift auf einer Stellenbeschreibung muss aber nicht heißen, dass damit Aufgaben übertragen werden. Es kann auch heißen, dass damit die Kenntnisnahme von Mitarbeiter und Führungskraft dokumentiert wurden.

FearOfTheDuck

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Antw:Stellenbeschreibung
« Antwort #2 am: 17.07.2023 09:56 »

Die Erstellung der Stellenbeschreibung ist nicht gleichbedeutend mit der Übertragung von Aufgaben. Wenn deine Vorgesetzten hier abzeichen, bestätigen sie lediglich, dass die Stellenbeschreibung so zutrifft. Die Übertragung hat dann vom befugten Personal zu erfolgen.

heinzel

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Antw:Stellenbeschreibung
« Antwort #3 am: 17.07.2023 10:26 »
Danke für die Antworten.

Wenn die Stellenbeschreibung mit Wirkung vom z.B. 01.05.2023 gültig ist. Werden die Aufgaben dann rückwirkend übertragen, bzw. ist dies möglich?

Organisator

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Antw:Stellenbeschreibung
« Antwort #4 am: 17.07.2023 10:52 »
Danke für die Antworten.

Wenn die Stellenbeschreibung mit Wirkung vom z.B. 01.05.2023 gültig ist. Werden die Aufgaben dann rückwirkend übertragen, bzw. ist dies möglich?

Da Aufgaben nicht rückwirkend übernommen werden können, kann deren Übertragung aus faktischen Gründen ebenfalls nicht rückwirkend erfolgen.