7+11 > 12
Dir sollten 4 Stundenentgelte zustehen, da du an dem Tag 18h (nicht durchgängig) Rufbereitschaft hattest.
Dass du an dem Tag auch zu regulärer Arbeit herangezogen wurdest, ändert nichts an der Tatsache, dass du an einem Feiertag Rufbereitschaft von mehr als 12h hattest.
Mich wundern die scharfen Trennungen zu Mitternacht. Normalerweise macht man ja die Bereitschaft von Feierabend (z.b. 15:00) bis zum nächsten Tag (z.B. 06:00).
Da sich jeder AG dann ggf. bei jeden MA mit individuellen Arbeitsbeginnen und -enden beschäftigen müsste, um die stundengenaue Rufbereitschaftsstundenzahl zu ermitteln, um diese mit 12,5% zu multiplizieren, wird pauschalisierend Mo-Fr 2h und Sa-So+Feiertag 4h angenommen.