Autor Thema: Rufbereitschaftspauschale bei Einsatz  (Read 1315 times)

IrgendwasmitHandwerk

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Rufbereitschaftspauschale bei Einsatz
« am: 17.07.2023 09:45 »
Hallo,

ich war in einer Woche mit Wochenfeiertag zur Rufbereitschaft eingeteilt. Bei uns erhält man für Wochenenden und Feiertage eine erhöhte Pauschale. Ich war nun an einem Wochenfeiertag zusätzlich im Dienst für einige Stunden und soll nun für diesen gesamten Tag gar keine Rufbereitschaftspauschale erhalten, weil ich ja eingeplante Arbeit durchgeführt habe. Davor und danach hätte ich aber auch schon gerufen werden können für außerplanmäßige Havarien zB. Wie kann ich am besten argumentieren, dass man ja die eigentliche Tagespauschale abzüglich der Arbeitsstunden anteilig an mich auszahlen muss. Gibt es da unmissverständliche Paragraphen zu?

Danke! :)

blondie

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Antw:Rufbereitschaftspauschale bei Einsatz
« Antwort #1 am: 17.07.2023 11:22 »
Paragraphen kann es dazu kaum geben, aber ihr müsstet doch eine Dienstvereinbarung dazu haben. Allerdings wird dein geschilderter Fall vermutlich dort nicht auftauchen, da sowas eher selten vorkommt.
Vom Logischen her würde ich sagen, dass es keine TAGESpauschale geben kann, wenn du nicht einen ganzen Tag Rufbereitschaft hattest, sondern zwischendurch angeordnete Arbeit leisten musst. Somit kann man möglicherweise eine um  .. % verminderte Pauschale fordern.

Max

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Antw:Rufbereitschaftspauschale bei Einsatz
« Antwort #2 am: 17.07.2023 23:40 »
Wenn du mehr als 12 Stunden Rufbereitschaft hattest,  dann wird auch die Pauschale fällig. Und wenn der Tag ein Feiertag war,  dann gilt die erhöhte Pauschale.
Da gibt es eigentlich wenig zu interpretieren.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/bereitschaft-33-rufbereitschaft-als-arbeitszeit-entgelt_idesk_PI13994_HI1422469.html

Wenn man ganz normal 8 Stunden arbeitet und dann zwischen Ende des Arbeitstages und Beginn am nächsten Morgen Rufbereitschaft hat,  käme ja auch keiner auf die Idee die Pauschale zu kürzen,  sondern das dürfte der Normalfall sein.

IrgendwasmitHandwerk

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Antw:Rufbereitschaftspauschale bei Einsatz
« Antwort #3 am: 18.07.2023 19:12 »
Vielen Dank für den Link. Ich hatte am Feiertag von 24h einmal von 0-7 (7-13 arbeitsttätig) und von 13-0. Dann muss ich dafür also stundenweise für 18h 12,5 v.H. bekommen, danke!! :)

Rene

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Antw:Rufbereitschaftspauschale bei Einsatz
« Antwort #4 am: 19.07.2023 11:44 »
7+11 > 12

Dir sollten 4 Stundenentgelte zustehen, da du an dem Tag 18h (nicht durchgängig) Rufbereitschaft hattest.
Dass du an dem Tag auch zu regulärer Arbeit herangezogen wurdest, ändert nichts an der Tatsache, dass du an einem Feiertag Rufbereitschaft von mehr als 12h hattest.

Mich wundern die scharfen Trennungen zu Mitternacht. Normalerweise macht man ja die Bereitschaft von Feierabend (z.b. 15:00) bis zum nächsten Tag (z.B. 06:00).
Da sich jeder AG dann ggf. bei jeden MA mit individuellen Arbeitsbeginnen und -enden beschäftigen müsste, um die stundengenaue Rufbereitschaftsstundenzahl zu ermitteln, um diese mit 12,5% zu multiplizieren, wird pauschalisierend Mo-Fr 2h und Sa-So+Feiertag 4h angenommen.

IrgendwasmitHandwerk

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Antw:Rufbereitschaftspauschale bei Einsatz
« Antwort #5 am: 19.07.2023 15:14 »
7+11 > 12

Dir sollten 4 Stundenentgelte zustehen, da du an dem Tag 18h (nicht durchgängig) Rufbereitschaft hattest.
Dass du an dem Tag auch zu regulärer Arbeit herangezogen wurdest, ändert nichts an der Tatsache, dass du an einem Feiertag Rufbereitschaft von mehr als 12h hattest.

Mich wundern die scharfen Trennungen zu Mitternacht. Normalerweise macht man ja die Bereitschaft von Feierabend (z.b. 15:00) bis zum nächsten Tag (z.B. 06:00).
Da sich jeder AG dann ggf. bei jeden MA mit individuellen Arbeitsbeginnen und -enden beschäftigen müsste, um die stundengenaue Rufbereitschaftsstundenzahl zu ermitteln, um diese mit 12,5% zu multiplizieren, wird pauschalisierend Mo-Fr 2h und Sa-So+Feiertag 4h angenommen.

Im TVöD steht dazu aber ganz klar, dass die RB durchgängig 12h sein muss, zusammenzählen geht da nicht.

Max

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Antw:Rufbereitschaftspauschale bei Einsatz
« Antwort #6 am: 19.07.2023 19:41 »
Da sich jeder AG dann ggf. bei jeden MA mit individuellen Arbeitsbeginnen und -enden beschäftigen müsste, um die stundengenaue Rufbereitschaftsstundenzahl zu ermitteln, um diese mit 12,5% zu multiplizieren, wird pauschalisierend Mo-Fr 2h und Sa-So+Feiertag 4h angenommen.
Nein. Natürlich wird die Zeit genau erfasst,  da du auf die >12 Stunden kommen musst um die Pauschale zu nutzen. Da ist im Normalfall zwischen Arbeitsende und nächsten antritt am Morgen gegeben. Ein einzelner zerhackter Tag Rufbereitschaft dürfte die Ausnahme in der Praxis sein.