Autor Thema: Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe  (Read 2000 times)

Melody

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Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe
« am: 17.07.2023 14:57 »
Guten Tag,

ich würde mich über einen Austausch zum folgenden Vorgang freuen.
Zunächst die wichtigsten Fakten:

- seit 2007 (inkl. 3-jährige Ausbildung zur VfA) in einer Bundesbehörde beschäftigt
- ab 05.2020 auf einer E11, vorher viele Jahre E9a Tätigkeiten
- Studium 2022 abgeschlossen
- ab 01.2023 eine E11 (A12 Planstelle), Tätigkeiten haben sich seit 05.2020 nicht verändert

Alle Voraussetzung für eine Verbeamtung auf die A12 sind gegeben.

Wann wäre eine Verbeamtung finanziell vorteilhafter? Ist es richtig, dass man sich innerhalb von 2 Jahren  verbeamten lassen muss, um die Planstelle nicht wegfallen zu lassen?

Würde die Person bei einer Verbeamtung im Mai 2024 durch Anrechnung der Zeiten auf der E11 (4 Jahre) bereits in der A10 starten? Wird für die Berechnung der Erfahrungsstufe lediglich die Zeit auf der E11 verwendet oder können auch vorherige Zeiten berücksichtigt werden?

Viele Grüße
Melody

Unknown

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Antw:Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe
« Antwort #1 am: 17.07.2023 15:13 »
Grundsätzlich wirst du nicht in A12 eingestellt sondern musst die Ämter durchlaufen und fängst bei A9 an. Des Weiteren brauchst du noch die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst und das bedeutet grundsätzlich 18 Monate als Arbeitnehmer um direkt verbeamtet werden zu können.
Ich würde vermuten, dass dir die Tätigkeit für den gD erst nach Abschluß Studium angerechnet wird.

Bastel

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Antw:Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe
« Antwort #2 am: 17.07.2023 15:33 »
Wird wohl ein Start in A9 Stufe 1 werden. Wo bist du aktuell E11 Sttufe 4? oder 5?

Die Verbeamtung wird dich also eine Menge kosten.

PolareuD

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Antw:Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe
« Antwort #3 am: 17.07.2023 15:51 »
§ 25 BLV Einstellung in ein Beförderungsamt

(1) Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann in ein Beförderungsamt eingestellt werden, wenn sie oder er

1. das angestrebte Amt nach dem individuellen fiktiven Werdegang erreichen kann und
2. für den Zeitraum des individuellen fiktiven Werdegangs hauptberufliche Tätigkeiten nachweist, die

a) nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit einer Beamtin oder eines Beamten in der angestrebten Laufbahn entsprochen haben und
b) innerhalb dieses Zeitraums für eine Dauer von mindestens sechs Monaten nach ihrer Art und Bedeutung dem angestrebten Amt entsprochen haben.

Liegt keine hauptberufliche Tätigkeit nach Satz 1 Nummer 2 vor, so ist die besondere Befähigung für das angestrebte Amt durch förderliche Zusatzqualifikationen nachzuweisen.

(2) Der Zeitraum des individuellen fiktiven Werdegangs ist die Summe aus

1. einem Zeitraum von drei Jahren, der an die Stelle der Probezeit tritt, die von einer Beamtin oder einem Beamten zu absolvieren ist, und
2. einem Zeitraum von einem Jahr, der an die Stelle jeder Sperrfrist tritt, die bei einer Beamtin oder einem Beamten nach dem Erreichen des ersten Beförderungsamtes bis zum Erreichen des angestrebten Amtes einzuhalten ist.

Wenn in der Dienstbehörde üblicherweise ein längerer Zeitraum als ein Jahr zwischen zwei Beförderungen liegt, so kann die Dienstbehörde abweichend von Satz 1 Nummer 2 diesen längeren Zeitraum festlegen.

(3) § 19 Absatz 4 und 5 gilt entsprechend.
(4) Soweit hauptberufliche Tätigkeiten bereits auf den Vorbereitungsdienst angerechnet worden sind, dürfen sie bei der Einstellung in ein Beförderungsamt nicht einbezogen werden.

Organisator

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Antw:Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe
« Antwort #4 am: 17.07.2023 16:07 »
Guten Tag,

ich würde mich über einen Austausch zum folgenden Vorgang freuen.
Zunächst die wichtigsten Fakten:

- seit 2007 (inkl. 3-jährige Ausbildung zur VfA) in einer Bundesbehörde beschäftigt
- ab 05.2020 auf einer E11, vorher viele Jahre E9a Tätigkeiten
- Studium 2022 abgeschlossen
- ab 01.2023 eine E11 (A12 Planstelle), Tätigkeiten haben sich seit 05.2020 nicht verändert

Alle Voraussetzung für eine Verbeamtung auf die A12 sind gegeben.

Wann wäre eine Verbeamtung finanziell vorteilhafter? Ist es richtig, dass man sich innerhalb von 2 Jahren  verbeamten lassen muss, um die Planstelle nicht wegfallen zu lassen?

Würde die Person bei einer Verbeamtung im Mai 2024 durch Anrechnung der Zeiten auf der E11 (4 Jahre) bereits in der A10 starten? Wird für die Berechnung der Erfahrungsstufe lediglich die Zeit auf der E11 verwendet oder können auch vorherige Zeiten berücksichtigt werden?

Viele Grüße
Melody

Ich sehe eine A9 realistisch, da eine Einstellung im Beförderungsamt nur in Frage kommt, wenn dies auch schon bei einer früheren Verbeamtung hätte erreicht werden können.

edit:
Zu langsam, Polar hat schon die Rechtsgrundlage rausgehauen.

SlawischerBaL

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Antw:Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe
« Antwort #5 am: 19.07.2023 18:03 »


Alle Voraussetzung für eine Verbeamtung auf die A12 sind gegeben.


Ach wie schön, wenn man sich das selbst attestieren kann. Was hast du studiert und wann war der Abschluss?