Autor Thema: Eingruppierung mit Bachelorabschluss  (Read 1740 times)

yIdml

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Eingruppierung mit Bachelorabschluss
« am: 17.07.2023 17:06 »
Hallo,

mir wird eine befristete Stelle als Beschäftigte nach TV-L angeboten mit 50%. Laut Vetrag soll ich in Entgeltgruppe 5 eingruppiert werden, da es sich um eine Assistenzposition "an der Schnittstelle zwischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und allgemeiner Verwaltung" handelt.

Ich habe aber bereits einen Bachelorabschluss und Berufserfahrung, ist das überhaupt möglich mich damit so niedrig einzugruppieren? Laut Richtlinien der ÖD Website sollte ich ja schließlich mit mind. E9 eingruppiert werden. Aktuell befinde ich mich noch im Masterstudium, hat das Auswirkungen drauf?

Hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

Organisator

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Antw:Eingruppierung mit Bachelorabschluss
« Antwort #1 am: 17.07.2023 17:14 »
Die Eingruppierung erfolgt gemäß der übertragenen Tätigkeiten. Wenn die Tätigkeiten die Merkmale der E5 erfüllen, bist du entsprechend eingruppiert. Insoweit ist es nicht nur möglich, sondern zwingend dich entsprechend zu bezahlen.

So wird z.B. der promovierte Pförtner auch nur nach Pförtnerentgelt bezahlt.

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung mit Bachelorabschluss
« Antwort #2 am: 17.07.2023 17:31 »
Und daran ändert auch der Master nichts. Welche Richtlinien meinst du denn?

Deinen Wert musst du für dich selber festlegen, also auch wo du mit deiner Qualifikation hin willst. EG 5 an dieser Stelle würde ich eher mit Sekretärin übersetzen.


yIdml

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Antw:Eingruppierung mit Bachelorabschluss
« Antwort #3 am: 17.07.2023 17:52 »
Danke für die Antworten! Ich kenne mich mit den ganzen Regelungen vom öffentlichen Dienst nicht aus und hatte die Hoffnung verhandeln zu können höher eingruppiert zu werden, was wohl aber nicht möglich ist wie ich sehe...

Umlauf

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Antw:Eingruppierung mit Bachelorabschluss
« Antwort #4 am: 17.07.2023 17:59 »
EG 5 bekommen bei uns die Azubis im ersten Jahr nach ihrem Abschluss. Danach geht es hoch.
Ansonsten gibt es die 5 für die Hausmeister. Außerdem für Werkstudenten, wenn sie bereits eine passende Berufsausbildung gemacht haben.

Verhandeln kann man probieren, aber wenn der AG dermaßen tief einsteigt …

Tagelöhner

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Antw:Eingruppierung mit Bachelorabschluss
« Antwort #5 am: 17.07.2023 19:05 »
Mit Bachelorabschluss auf eine EG5-Stelle bewerben und sich dann über das Gehalt beschweren, genau mein Humor...made my day.  ;D

Wird Zeit für dich die Bestenauslese zu durchlaufen.

sebbo83

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Antw:Eingruppierung mit Bachelorabschluss
« Antwort #6 am: 18.07.2023 07:54 »
Du solltest aber schon darauf achten, dass du dich auf eine min. E9 Stelle bewirbst. Dies steht üblicherweise in der Stellenbeschreibung drinnen. Oder bei Interamt direkt in der erweiterten Suchmaske eintragen und dementsprechend nur freie Stellen listen die eine E9 bis E11 entsprechen. Mich wundert es, dass man dich überhaupt zum Gespräch eingeladen hat. Das vermeidet unser Personalabteilung - überqualifizierte Kandidaten zum Gespräch einzuladen.

Beamter

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Antw:Eingruppierung mit Bachelorabschluss
« Antwort #7 am: 18.07.2023 08:53 »
Du solltest aber schon darauf achten, dass du dich auf eine min. E9 Stelle bewirbst. Dies steht üblicherweise in der Stellenbeschreibung drinnen. Oder bei Interamt direkt in der erweiterten Suchmaske eintragen und dementsprechend nur freie Stellen listen die eine E9 bis E11 entsprechen. Mich wundert es, dass man dich überhaupt zum Gespräch eingeladen hat. Das vermeidet unser Personalabteilung - überqualifizierte Kandidaten zum Gespräch einzuladen.

Sollte ein Bewerber das in der Ausschreibung geforderte Anforderungsprofil vollumfänglich erfüllen und sonst keine nachweislichen Ausschlusskriterien vorliegen, passiert das dann auf welcher Grundlage?

Bastel

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Antw:Eingruppierung mit Bachelorabschluss
« Antwort #8 am: 18.07.2023 08:55 »
Mich wundert es, dass man dich überhaupt zum Gespräch eingeladen hat.

Die denken sich: "Geil, ein Bachelor kommt für E5. Dem geben wir dann inoffiziell E9-E11 Tätigkeiten. Und wenn er den Master hat, bekommt er die E6 oder E7 da wir so großzügig sind".

sebbo83

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Antw:Eingruppierung mit Bachelorabschluss
« Antwort #9 am: 18.07.2023 09:35 »
Du solltest aber schon darauf achten, dass du dich auf eine min. E9 Stelle bewirbst. Dies steht üblicherweise in der Stellenbeschreibung drinnen. Oder bei Interamt direkt in der erweiterten Suchmaske eintragen und dementsprechend nur freie Stellen listen die eine E9 bis E11 entsprechen. Mich wundert es, dass man dich überhaupt zum Gespräch eingeladen hat. Das vermeidet unser Personalabteilung - überqualifizierte Kandidaten zum Gespräch einzuladen.

Sollte ein Bewerber das in der Ausschreibung geforderte Anforderungsprofil vollumfänglich erfüllen und sonst keine nachweislichen Ausschlusskriterien vorliegen, passiert das dann auf welcher Grundlage?

Verdrängung von Bewerbern mit geringerer Qualifikation (also ohne Hochschulabschluss), aber mit gleicher beruflicher Erfahrung. Ist bei uns ein Ausschlussgrund.
Siehe auch: LAG Köln, Urteil vom 08.04.2021 - 6 SaGa 6/20

Umlauf

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Antw:Eingruppierung mit Bachelorabschluss
« Antwort #10 am: 18.07.2023 22:25 »
Du solltest aber schon darauf achten, dass du dich auf eine min. E9 Stelle bewirbst. Dies steht üblicherweise in der Stellenbeschreibung drinnen. Oder bei Interamt direkt in der erweiterten Suchmaske eintragen und dementsprechend nur freie Stellen listen die eine E9 bis E11 entsprechen. Mich wundert es, dass man dich überhaupt zum Gespräch eingeladen hat. Das vermeidet unser Personalabteilung - überqualifizierte Kandidaten zum Gespräch einzuladen.

Sollte ein Bewerber das in der Ausschreibung geforderte Anforderungsprofil vollumfänglich erfüllen und sonst keine nachweislichen Ausschlusskriterien vorliegen, passiert das dann auf welcher Grundlage?

Verdrängung von Bewerbern mit geringerer Qualifikation (also ohne Hochschulabschluss), aber mit gleicher beruflicher Erfahrung. Ist bei uns ein Ausschlussgrund.
Siehe auch: LAG Köln, Urteil vom 08.04.2021 - 6 SaGa 6/20

Haben wir früher grundsätzlich auch so gemacht. Jetzt nehmen wir jeden, um überhaupt noch jemanden finden.
Allerdings gibt es einen ausdrücklichen Hinweis auf die Überquallifizierung und dass es nicht mehr Gehalt gibt.