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Eingruppierung mit Bachelorabschluss

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yIdml:
Hallo,

mir wird eine befristete Stelle als Beschäftigte nach TV-L angeboten mit 50%. Laut Vetrag soll ich in Entgeltgruppe 5 eingruppiert werden, da es sich um eine Assistenzposition "an der Schnittstelle zwischen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und allgemeiner Verwaltung" handelt.

Ich habe aber bereits einen Bachelorabschluss und Berufserfahrung, ist das überhaupt möglich mich damit so niedrig einzugruppieren? Laut Richtlinien der ÖD Website sollte ich ja schließlich mit mind. E9 eingruppiert werden. Aktuell befinde ich mich noch im Masterstudium, hat das Auswirkungen drauf?

Hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

Organisator:
Die Eingruppierung erfolgt gemäß der übertragenen Tätigkeiten. Wenn die Tätigkeiten die Merkmale der E5 erfüllen, bist du entsprechend eingruppiert. Insoweit ist es nicht nur möglich, sondern zwingend dich entsprechend zu bezahlen.

So wird z.B. der promovierte Pförtner auch nur nach Pförtnerentgelt bezahlt.

FearOfTheDuck:
Und daran ändert auch der Master nichts. Welche Richtlinien meinst du denn?

Deinen Wert musst du für dich selber festlegen, also auch wo du mit deiner Qualifikation hin willst. EG 5 an dieser Stelle würde ich eher mit Sekretärin übersetzen.

yIdml:
Danke für die Antworten! Ich kenne mich mit den ganzen Regelungen vom öffentlichen Dienst nicht aus und hatte die Hoffnung verhandeln zu können höher eingruppiert zu werden, was wohl aber nicht möglich ist wie ich sehe...

Umlauf:
EG 5 bekommen bei uns die Azubis im ersten Jahr nach ihrem Abschluss. Danach geht es hoch.
Ansonsten gibt es die 5 für die Hausmeister. Außerdem für Werkstudenten, wenn sie bereits eine passende Berufsausbildung gemacht haben.

Verhandeln kann man probieren, aber wenn der AG dermaßen tief einsteigt …

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