Autor Thema: Stufe innerhalb der Entgeltgruppe bei Stellenwechsel/Neuanstellung  (Read 1665 times)

Heide

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Hallo zusammen,

wenn innerhalb des öffentlichen Dienst die Stelle gewechselt wird von einem Landkreis in eine Gemeinde und die Gemeinde außerhalb des Landkreis der bisherigen Stelle liegt.

Dies entspricht ja so gesehen einer „Neuanstellung“.

Aktuelle Stufe 5 innerhalb der Entgeltgruppe.

Besteht bei der neuen Stelle die Möglichkeit direkt auch mit Stufe 5 zu starten oder gibt es da Limitierungen ?

Gruß


Bernstein

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Können wir dir so nicht sagen, da du nicht mitteilst, ob die einschlägige Berufserfahrung anerkannt werden kann, da es sich auf der neuen Stelle um die gleiche Entgeltgruppe und die gleichen Tätigkeiten handelt.

FearOfTheDuck

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Eine Neueinstellung ist es bei AG-Wechsel immer, egal ob beide innerhalb bestimmter Grenzmarkierungen zu finden sind.

Einschlägige BE brächte ja lediglich den Anspruch auf max. Stufe 3. Spannender ist da die förderliche BE und ob dort ein Personalgewinnungsproblem vorliegt usw. Wichtig ist dabei, dass die Stufe dann vorher verhandelt werden muss. Stufe 5 ist aber durchaus möglich.

Heide

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Danke für Eure Antworten.

So etwas in die Richtung dachte ich mir schon.

11Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst - zuletzt 9b 5 (IT)

Neuer Job wäre halt 8, aber eben keine Fahrzeit mehr (einfach 60-70min) und neuer Arbeitsort kann zu Fuß erreicht werden. Also der finanzielle Verlust wiegt ein stückweit die Fahrzeit auf. Aber wir haben immer den Vergleich EG8 5 mit EG9b 5 angestellt.

Ein Jobwechsel mit EG8 1 wäre ein NoGo und EG8 3 müssten wir nochmal rechnen.

Vermutlich zählen 11Jahre nicht als einschlägige BE 🙈

MoinMoin

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Anspruch auf Stufe 3
du wärest aber ungeschickt, wenn du nicht Stufe 5 einforderst (vor Unterzeichnung) und in den AV reinschreiben lässt, denn es ist problemlos möglich, dass der Ag dir das zugesteht.

Heide

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Dann schauen wir mal. Danke :)

Donnerstag ist Vorstellungsgespräch.

MoinMoin

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Dann schauen wir mal. Danke :)

Donnerstag ist Vorstellungsgespräch.
Dann solltest du dort erwähnen, dass du es überlegen müßtest, ob du für die Stufe 3 kommen könntest.

Heide

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Hey zusammen,

also sie würden in EG8 5 eingruppieren. Stelle soll ab September besetzt werden.

Leider wird es wohl vor allem an den Kündigungsfristen scheitern - offiziell besteht eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende - also 31.03.2024. (11Jahre BE + 4Jahre Elternzeit).

Mit einem Aufhebungsvertrag könnte es auch zum 01.01.24 klappen, aber naja.

Schade, schade.