Autor Thema: Bundesbeamter Pension - Anrechnung Vorbeschäftigung freie Wirtschaft  (Read 1894 times)

Themaster42699

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Hallo,
ich bin frisch auf Lebenszeit verbeamtet worden und frage mich, welche Zeiten genau für meine spätere Pension angerechnet  werden können. Zu meinen Eckdaten:

- 3 Jahre Studium zum Bachelor
- Beschäftigung in der freien Wirtschaft von 2012 bis 2019
- Beschäftigung im Amt von 2020 bis Mitte 2022 im gehobenen Dienst. Start in EG 10 Stufe 4 durch Berufserfahrung
- Verbeamtung auf Probe Mitte 2022 mit A10 Stufe 4
- Verbeamtung auf Lebenszeit Mitte 2023

Welche Zeiten werden später für die Pension angerechnet? Wenn ich es richtig verstehe wird das Studium zum Teil anerkannt und die Zeiten ab 202 sowieso. Wie sieht es mit der Zeit in der freien Wirtschaft aus? Diese wurden mir ja als Erfahrungszeit angerechnet, weshalb ich in einer höheren Erfahrungsstufe gestartet bin.

Vielen Dank vorab!

PolareuD

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- 3 Jahre Studium zum Bachelor

Ja, wenn ich mich recht entsinne bis zu 855 Tage

- Beschäftigung in der freien Wirtschaft von 2012 bis 2019

Nein, Anerkennung nur als Erfahrungszeit, wenn vergleichbar. Aber zusätzlich Anspruch auf eine Rente, solange die Höchstversorgung nicht überschritten wird. Ansonsten Kürzung der Pension auf Niveau der Höchstversorgung.

- Beschäftigung im Amt von 2020 bis Mitte 2022 im gehobenen Dienst. Start in EG 10 Stufe 4 durch Berufserfahrung
- Verbeamtung auf Probe Mitte 2022 mit A10 Stufe 4
- Verbeamtung auf Lebenszeit Mitte 2023

Ja, die Zeiten sind voll ruhegehaltsfähig


Zusätzlich wären eventuelle Zeiten für den Wehr- bzw. Zivildienst.


xap

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Die Zeiten in der PW werden nur im Umfang zur Anerkennung der Laufbahnbefähung anerkannt. Das sind in der Regel 18 Monate. Die restliche Zeit in der PW wird nicht anerkannt bzw. nicht pensionswirksam. Ich habe mit ähnlicher Vita dazu gerade eine Vorauskunft von der Generalzolldirektion erhalten.

Bastel

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Also gibt es für die Jahre als Tbler jeweils die 1,7X%?

JimmyCola

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Da hätte ich eine kurze Nachfrage: Wie verhält es sich denn mit Zeiten, die ja zunächst zur GRV gezählt wurden, aber natürlich besser bei den Pensionszeiten wären? Muss ich das aktiv benennen?

Also in obigem Bsp. „Beschäftigung im Amt von 2020 bis Mitte 2022 im gehobenen Dienst. Start in EG 10 Stufe 4 durch Berufserfahrung“.

Danke für eure Erfahrungen! Viele Grüße