Autor Thema: Fragen zum Personalrat  (Read 2183 times)

Philomenia

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Fragen zum Personalrat
« am: 18.07.2023 14:29 »
Hallo,

wir sind eine kleinere Stadt und haben seit 4 Jahren keinen Personalrat. Ist sowas eigentlich "legal"? Hätte der Dienstherr da mehr darauf hinwirken müssen?

Es wurde jetzt eine neue DV herausgegeben, die unsere 20 Jahre alte Gleitzeitregelung quasi abgeschafft und verschlimmert hat. Von zeitgemäß und Vereinbarkeit von Familie und Privatleben ist da wenig zu lesen. Hätte so eine DV ohne Personalrat erlassen werden dürfen?

MfG

Philomenia

McOldie

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Antw:Fragen zum Personalrat
« Antwort #1 am: 18.07.2023 14:37 »
Da müssen die Beschäftigten " in die Pötte" kommen. M.E. ist AG nicht verpflichtet auf die Bildung eines Personalrates hinzuwirken. Er darf aber die Bildung eines Personalrates  nicht verhindern.

Thomber

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Antw:Fragen zum Personalrat
« Antwort #2 am: 18.07.2023 14:44 »
Gibt lokale Personalvertretungsgesetze, zum Beispiel:


Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
§ 13 Bildung von Personalräten
(1) In Dienststellen, die in der Regel mindestens fünf Wahlberechtigte beschäftigen, von denen drei wählbar sind, werden Personalräte gebildet.
(2) Dienststellen, bei denen die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht gegeben sind, werden von der übergeordneten Dienststelle im Einvernehmen mit der Stufenvertretung einer benachbarten Dienststelle zugeordnet.


Formulierung:  "werden gebildet" lässt die Vermutung zu, dass die Behörde selbst aktiv zu werden hat.

Segglmeier

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Antw:Fragen zum Personalrat
« Antwort #3 am: 18.07.2023 14:56 »
Wenn die DV mit jedem Mitarbeiter einzeln geschlossen wurde, dann wäre sie - jeweils - gültig. Das kann ich mir aber kaum vorstellen weil sowas üblicherweise die Personalvertretungen machen.

Der Faulheit halber mal von verdi: https://verdi-bub.de/wissen/wahlen/pr-wahl-bund/vor-der-wahl
Zitat
Ja, sie ist sogar verpflichtet, sich darum zu kümmern. Nach § 13 Abs. 1 BPersVG ist ein Personalrat zu wählen, wenn die Voraussetzungen (genügend wahlberechtigte Beschäftigte, selbstständige Dienststelle) erfüllt sind. Und nach § 23 BPersVG muss die Dienststellenleitung sogar selbst die Personalversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands einberufen, wenn in der Dienststelle noch kein Personalrat besteht. Tut sie das nicht, so genügt ein Antrag von drei Wahlberechtigten oder einer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft, um sie dazu zu verpflichten, selbst einen Wahlvorstand zu bestellen (§ 22 BPersVG). Ist die Dienststellenleitung immer noch unwillig, kann sie durch einen Beschluss des Verwaltungsgerichts zum Handeln verpflichtet werden.

Wenn allerdings alle Beteiligten, also Wahlberechtigte, Gewerkschaft und Dienststellenleitung, ihre Rechte und Pflichten nach dem Gesetz nicht wahrnehmen, gibt es keine Sanktionen. Dann gibt es in dieser Dienststelle keinen Personalrat, und die Dienststellenleitung kann schalten und walten, wie sie will.
Mich wundert bisschen die Gewerkschaft dass die so untätig ist... selbst im kleinsten Kaff ist doch immer irgendeiner wo dabei und zahlt Beiträge...

McOldie

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Antw:Fragen zum Personalrat
« Antwort #4 am: 18.07.2023 16:13 »
Wenn drei wahlberechtigte Beschäftigte es beantragen, muss die Dienststelle eine Personalversammlung einberufen. Auf dieser Personalversammlung kann dann der Wahlvorstand gewählt werden.

Umlauf

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Antw:Fragen zum Personalrat
« Antwort #5 am: 18.07.2023 22:12 »
Wenn drei wahlberechtigte Beschäftigte es beantragen, muss die Dienststelle eine Personalversammlung einberufen. Auf dieser Personalversammlung kann dann der Wahlvorstand gewählt werden.

Das schon. Wenn es dann aber bei den Beschäftigten nicht weitergeht, ist es Essig mit einem PR.
Im Gegensatz zu anderen Beauftragten, kann niemand zum PR beauftragt werden.

Da das BPersVG angesprochen wurde.
Die HS Bund hatte in der Vergangenheit mal keinen Personalrat. Es wollte schlicht niemand machen.
Dann heißt es Pech gehabt.

Philomenia

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Antw:Fragen zum Personalrat
« Antwort #6 am: 19.07.2023 08:02 »
Wenn die DV mit jedem Mitarbeiter einzeln geschlossen wurde, dann wäre sie - jeweils - gültig. Das kann ich mir aber kaum vorstellen weil sowas üblicherweise die Personalvertretungen machen.

Der Faulheit halber mal von verdi: https://verdi-bub.de/wissen/wahlen/pr-wahl-bund/vor-der-wahl
Zitat
Ja, sie ist sogar verpflichtet, sich darum zu kümmern. Nach § 13 Abs. 1 BPersVG ist ein Personalrat zu wählen, wenn die Voraussetzungen (genügend wahlberechtigte Beschäftigte, selbstständige Dienststelle) erfüllt sind. Und nach § 23 BPersVG muss die Dienststellenleitung sogar selbst die Personalversammlung zur Wahl eines Wahlvorstands einberufen, wenn in der Dienststelle noch kein Personalrat besteht. Tut sie das nicht, so genügt ein Antrag von drei Wahlberechtigten oder einer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft, um sie dazu zu verpflichten, selbst einen Wahlvorstand zu bestellen (§ 22 BPersVG). Ist die Dienststellenleitung immer noch unwillig, kann sie durch einen Beschluss des Verwaltungsgerichts zum Handeln verpflichtet werden.

Wenn allerdings alle Beteiligten, also Wahlberechtigte, Gewerkschaft und Dienststellenleitung, ihre Rechte und Pflichten nach dem Gesetz nicht wahrnehmen, gibt es keine Sanktionen. Dann gibt es in dieser Dienststelle keinen Personalrat, und die Dienststellenleitung kann schalten und walten, wie sie will.
Mich wundert bisschen die Gewerkschaft dass die so untätig ist... selbst im kleinsten Kaff ist doch immer irgendeiner wo dabei und zahlt Beiträge...

Zu 1. jeder einzelne musste unterschreiben aber mit dem Hinweis "die Unterschrift is nur dafür da, dass wir wissen, dass du sie erhalten hast"

Zu 2. bei uns ist tatsächlich niemand in der Gewerkschaft.

Zu allen: wir haben jetzt eine Unterschriftenliste gesammelt, dass der Dienstherr doch den Wahlvorstand zusammenrufen möge.

Frage: Bringt uns das noch was? Wir würden als erste Amtshandlung als Personalrat ein Schreiben aufsetzen, in der die Belegschaft ihren Unmut über die neue DV kund tut und wir gerne eine neue aufsetzen würden, die mit Chefetage und Belegschaft gemeinsam erarbeitet wurde um den Bedürfnissen beider Seiten gerecht zu werden.

Dazu habe ich dann eine weitere allgemeine Frage. Kann der Personalrat in irgendeiner Art und Weise Druck auf die Chefetage ausüben? Der Tenor scheint ja zu sein, der Personalrat ist eine Ansammlung Frühstücksdirektoren die alles abnicken sollen... und wenn sie mal nicht nicken, hat das auch keine Konsequenzen.

MoinMoin

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« Antwort #7 am: 19.07.2023 08:28 »
Der AG hat doch in der sogenannte DV (obwohl ich bezweifle, dass es tatsächlich eine DV ist, da kein PR da ist) geregelt, was er per Anweisung im Rahmen seines Weisungsrechtes euch aufgedrückt hat.

Eure Gleitzeitregelung wurde offensichtlich mit dem altem PR abgeschlossen.
ich habe da im Hinterkopf, dass DVs außer Kraft gesetzt sind, wenn der Vertragspartner (PR) nicht mehr existiert.

Also regelt der AG alleinig und per Anweisung die Dinge mit euch, was er in Form der "DV" gemacht hat.

Ein neu gewählte PR kann dann sicherlich eine DV mit dem AG aushandeln.
Die Alte Gleitzeitregleungen kann der PR aber mEn nicht einfordern oder gar einklagen.

Philomenia

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« Antwort #8 am: 19.07.2023 08:45 »
Der AG hat doch in der sogenannte DV (obwohl ich bezweifle, dass es tatsächlich eine DV ist, da kein PR da ist) geregelt, was er per Anweisung im Rahmen seines Weisungsrechtes euch aufgedrückt hat.

Eure Gleitzeitregelung wurde offensichtlich mit dem altem PR abgeschlossen.
ich habe da im Hinterkopf, dass DVs außer Kraft gesetzt sind, wenn der Vertragspartner (PR) nicht mehr existiert.

Also regelt der AG alleinig und per Anweisung die Dinge mit euch, was er in Form der "DV" gemacht hat.

Ein neu gewählte PR kann dann sicherlich eine DV mit dem AG aushandeln.
Die Alte Gleitzeitregleungen kann der PR aber mEn nicht einfordern oder gar einklagen.

Dienstanweisung steht in der Überschrift, macht das einen Unterschied? *g*

MoinMoin

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« Antwort #9 am: 19.07.2023 09:04 »
Klar, es ist eine Anweisung und keine Vereinbarung!

Wenn du gegen die Anweisungen deine AGs etwas hast und dich gegen diese wehren willst, dann solltest du wissen was der AG anweisen darf und was nicht.
Und die Lage und Verteilung der Arbeitszeit (Gleitzeit) dürfte größtenteils gedeckt sein mit seiner Weisungsbefugnis, sofern keine anderen einzelvertraglichen Regelungen getroffen wurde.

In sofern:
Gründet einen PR, der dann für alle eine DV aushandelt, die allen genehm ist, Anspruch habt und hattet ihr da NULL, dass ihr wieder die Gleitzeitregelungen nach eurem Wunsch bekommt.


Philomenia

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« Antwort #10 am: 19.07.2023 09:15 »
Klar, es ist eine Anweisung und keine Vereinbarung!

Wenn du gegen die Anweisungen deine AGs etwas hast und dich gegen diese wehren willst, dann solltest du wissen was der AG anweisen darf und was nicht.
Und die Lage und Verteilung der Arbeitszeit (Gleitzeit) dürfte größtenteils gedeckt sein mit seiner Weisungsbefugnis, sofern keine anderen einzelvertraglichen Regelungen getroffen wurde.

In sofern:
Gründet einen PR, der dann für alle eine DV aushandelt, die allen genehm ist, Anspruch habt und hattet ihr da NULL, dass ihr wieder die Gleitzeitregelungen nach eurem Wunsch bekommt.

Eben: kein Anspruch auf nix. Warum sollte sich der Dienstherr überhaupt auf eine Aushandelung für eine DV einlassen?

BAT

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« Antwort #11 am: 19.07.2023 10:03 »
Mal aus Neugier:

wie sind die Regelungen vor und nach der Änderung in Bezug auf die Arbeitszeiten?

Umlauf

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« Antwort #12 am: 19.07.2023 10:31 »
Klar, es ist eine Anweisung und keine Vereinbarung!

Wenn du gegen die Anweisungen deine AGs etwas hast und dich gegen diese wehren willst, dann solltest du wissen was der AG anweisen darf und was nicht.
Und die Lage und Verteilung der Arbeitszeit (Gleitzeit) dürfte größtenteils gedeckt sein mit seiner Weisungsbefugnis, sofern keine anderen einzelvertraglichen Regelungen getroffen wurde.

In sofern:
Gründet einen PR, der dann für alle eine DV aushandelt, die allen genehm ist, Anspruch habt und hattet ihr da NULL, dass ihr wieder die Gleitzeitregelungen nach eurem Wunsch bekommt.

Eben: kein Anspruch auf nix. Warum sollte sich der Dienstherr überhaupt auf eine Aushandelung für eine DV einlassen?

Nach der Argumentation bräuchte nirgends einen PR.
Ja, es stimmt ein PR ist an sich relativ zahnlos im Gegensatz zu einem Betriebsrat.

MoinMoin

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« Antwort #13 am: 19.07.2023 11:46 »
Eben: kein Anspruch auf nix. Warum sollte sich der Dienstherr überhaupt auf eine Aushandelung für eine DV einlassen?
Weil er sich keine Sklaven hält, sondern motivierte Mitarbeiter haben möchte, aber auch keinen Wildwuchs, sondern einheitliche Regelungen für alle.
Ein PR ist kein Organ, welches die Weisungsbefugnis des AGs aushebeln kann und welches dem AN auf die gleiches Stelle hebt wie den AG.
Ein PR ist dazu da, dass der Ag sich nicht mit 1000 MA in Einzelgesprächen auseinandersetzen muss, um Regularien (einvernehmlich) festzuschreiben, sondern nur mit einer Stelle Diskutieren kann, die die 1000 Einzelgespräche für ihn erledigen.
Und Hauptaufgabe im Doing des PR ist es, zu überwachen, dass alle MA einheitlich behandelt werden.


Philomenia

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« Antwort #14 am: 19.07.2023 11:54 »
Mal aus Neugier:

wie sind die Regelungen vor und nach der Änderung in Bezug auf die Arbeitszeiten?

Also wir konnten Mittwochs um 12 gehen -> weg
wir konnten Freitags um 11 gehen -> jetzt 12:15

Es gibt zwar eine Kernzeit die auf den ersten Blick ganz ok ist 9:00-15:30. Diese wird aber ausgehebelt dadurch, dass man seine Arbeit zwischen 7:15 und 16:15 zu erbringen hat. Mit langem Donnerstag 18:15 und Freitag 12:15 bleibt da nicht viel Spielraum, Überstunden zu machen um mal einen Tag frei zu nehmen oder mal einen halben. Alles was nach 16:15 zusammenkommt wird erstmal von der Zeiterfassung nicht angenommen und muss schriftlich beantragt werden mit Begründung wie es zu diesen ungeplanten Überstunden kommen konnte. Vorher war das alles ziemlich locker. Wenn du, was weiß ich, Dienstag bis 18 Uhr geblieben bist, war das halt so. Dann haste nächsten Tag deinem Vorgesetzten gesagt, ich geh heut mal früher (außer an Sprechtagen Di und Do) dann war das auch ok. Jetzt ist jeder Tag Sprechtag und es wird generell nicht mehr gern gesehen, wenn man nach Hause geht.