Du meinst also, der AG soll eine Person abmahnen, weil dieser AG dieser Person eine Einladung zum Bewerbungsgespräch gegeben hat und dieser AG dieser Person eine Hospitation angeboten hat?
Obwohl diese Person bei diesem AG AU war?
Nun ich denke, da der AG sicherlich diese "Hospitation" angeboten hat, damit diese Person eine bessere Heilung hat, könnte man davon ausgehen, dass diese Abmahnung vor Gericht wenig Erfolg haben könnte, da die Hospitation während der AU mit dem AG einvernehmlich gemacht wurde.
Das der AG nicht weiß was die Recht und Linke Hand macht, ist natürlich etwas anderes und warum nicht der hospitierend Abteilung mitteilen, dass man überrascht war, die Liebe Kollegin im Hause - während ihrer AU - zu sehen.