Eine fristgerechte Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf nicht der Zustimmung des Empfängers (hier Arbeitgeber).Der Arbeitgeber muss die Kündigung zum 31.8.23 akzeptieren. Er kann keine betriebliche Gründe (wa auch immer Schließzeiten bedeuten soll) dagegen anführen und auf einen früheren Termin bestehen.
Mir wurde ein Kompromiss angeboten zum 11.08. Alles andere wird von der Chefin und personalbüro abgewimmelt. An wen wende ich mich da?