Autor Thema: [Allg] Versorgungsausgleich  (Read 2126 times)

Reinsch

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
[Allg] Versorgungsausgleich
« am: 19.07.2023 12:58 »
Wenn einem Beamten ein Versorgungsausgleich zugesprochen wird, wird dieser dann zusätzlich zur Pension bezahlt?
« Last Edit: 20.07.2023 00:46 von Admin2 »

flip

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 560
Antw:Versorgungsausgleich
« Antwort #1 am: 19.07.2023 13:15 »
Ja.

Reinsch

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 11
Antw:[Allg] Versorgungsausgleich
« Antwort #2 am: 20.07.2023 09:57 »
Danke für die Info

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,473
Antw:[Allg] Versorgungsausgleich
« Antwort #3 am: 20.07.2023 12:13 »
....aber nur bis zur eigentlichen Höchstpension...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Thomber

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 560
Antw:[Allg] Versorgungsausgleich
« Antwort #4 am: 20.07.2023 12:31 »
....aber nur bis zur eigentlichen Höchstpension...


und.... wenn Du im Rahmen des Versorgungsausgleichs Rentenpunkte bekommen hast, wirst Du diese Rente später auch zu 100% bekommen, allerdings kann es dann sein, dass man Dir dafür von der Pension wieder was abzieht. (Einer der Nachteile, wenn man ohne Arbeitsvertrag im öD unterwegs ist.  ;) )

flip

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 560
Antw:[Allg] Versorgungsausgleich
« Antwort #5 am: 20.07.2023 13:32 »
....aber nur bis zur eigentlichen Höchstpension...


und.... wenn Du im Rahmen des Versorgungsausgleichs Rentenpunkte bekommen hast, wirst Du diese Rente später auch zu 100% bekommen, allerdings kann es dann sein, dass man Dir dafür von der Pension wieder was abzieht. (Einer der Nachteile, wenn man ohne Arbeitsvertrag im öD unterwegs ist.  ;) )

Jeweils Nein.
Leistungen aus Versorgungsausgleich oder ggf. freiwilligen Beiträgen bleiben bei der Höchstgrenze unberücksichtigt.

Auf einem anderen Blatt steht natürlich, sofern man ebenfalls aus seinem Beamtenverhältnis Versorgungsausgleich zu leisten hätte.

Thomber

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 560
Antw:[Allg] Versorgungsausgleich
« Antwort #6 am: 20.07.2023 14:24 »
....aber nur bis zur eigentlichen Höchstpension...


und.... wenn Du im Rahmen des Versorgungsausgleichs Rentenpunkte bekommen hast, wirst Du diese Rente später auch zu 100% bekommen, allerdings kann es dann sein, dass man Dir dafür von der Pension wieder was abzieht. (Einer der Nachteile, wenn man ohne Arbeitsvertrag im öD unterwegs ist.  ;) )

Jeweils Nein.
Leistungen aus Versorgungsausgleich oder ggf. freiwilligen Beiträgen bleiben bei der Höchstgrenze unberücksichtigt.

Auf einem anderen Blatt steht natürlich, sofern man ebenfalls aus seinem Beamtenverhältnis Versorgungsausgleich zu leisten hätte.


Man bekommt also nach einer Scheidung xx € zusätzlich zur Pension?    Da tröstet wenig, aber immerhin. Danke

Mingara

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 34
Antw:[Allg] Versorgungsausgleich
« Antwort #7 am: 21.07.2023 12:57 »
Kommt auch auf die Ehejahre drauf an, soweit ich weiß. Bei unter drei Jahren kommt es zu keinem Versorgungsausgleich, meine ich.

Mg2730

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:[Allg] Versorgungsausgleich
« Antwort #8 am: 21.07.2023 13:35 »
Korrekt.
Bei Ehedauer unter 3 Jahren findet ein Versorgungsausgleich nur auf Antrag (eine Partei reicht dafür!) statt.
Siehe § 3 Abs. 3 VersAusglG