....aber nur bis zur eigentlichen Höchstpension...
Zitat von: was_guckst_du am 20.07.2023 12:13....aber nur bis zur eigentlichen Höchstpension...und.... wenn Du im Rahmen des Versorgungsausgleichs Rentenpunkte bekommen hast, wirst Du diese Rente später auch zu 100% bekommen, allerdings kann es dann sein, dass man Dir dafür von der Pension wieder was abzieht. (Einer der Nachteile, wenn man ohne Arbeitsvertrag im öD unterwegs ist. )
Zitat von: Thomber am 20.07.2023 12:31Zitat von: was_guckst_du am 20.07.2023 12:13....aber nur bis zur eigentlichen Höchstpension...und.... wenn Du im Rahmen des Versorgungsausgleichs Rentenpunkte bekommen hast, wirst Du diese Rente später auch zu 100% bekommen, allerdings kann es dann sein, dass man Dir dafür von der Pension wieder was abzieht. (Einer der Nachteile, wenn man ohne Arbeitsvertrag im öD unterwegs ist. )Jeweils Nein.Leistungen aus Versorgungsausgleich oder ggf. freiwilligen Beiträgen bleiben bei der Höchstgrenze unberücksichtigt.Auf einem anderen Blatt steht natürlich, sofern man ebenfalls aus seinem Beamtenverhältnis Versorgungsausgleich zu leisten hätte.