Zu deiner Frage wer stellt einem ein Attest aus obwohl nichts vorliegt: der/die Arzt/Ärzte von Kollege A und B.
Ist das belegt?
Ansonsten ist diese Aussage erstmal die Unterstellung einer Straftat durch Arzt (§ 278 StGB) und Kollege(n) (§ 279 StBG). Worin aber in der Tat eine "Lösung" für jedermann (Strafanzeige gegen die Kollegen stellen) mit Folgerisiko (§ 186 StBG, "üble Nachrede") liegt.
Ob man als AN den AG zur Umsetzung der "Drohung" mit dem Betriebsarzt "zwingen" kann, weiß ich nicht.
Es soll aber tatsächlich Grunderkrankungen geben, aus denen keine unmittelbare gerenelle AU folgt, bei denen aber ein unregelmäßiger Tagesablauf und Tag-Nacht-Rhythmus schlichtweg medizinisch kontraindiziert ist.
Wenn Kollege A und ggf. auch B auf Grund der Spätschichten dann dauerhaft AU werden, ist den übrigen Kollegen auch nicht geholfen.
Von welchem Zeitraum der "Spätschicht" reden wir hier überhaupt?