Autor Thema: Stufenfestsetzung nach Arbeitnehmerüberlassung  (Read 1001 times)

Jeanova

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Hallo,

ich habe über ein Jahr im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung als Mitarbeiter im öD gearbeitet. Ich bin jetzt übernommen worden und mir wurde bei Vertragsunterschrift gesagt, dass ich vermutlich in die Stufenfestsetzung 2 gelange, vielleicht auch 3. Das müsse noch geprüft werden. Schließlich ist aber deutlich nachweisbar, dass ich ein Jahr lang die einschlägige Berufserfahrung für die Stelle mitbringe. Jetzt sieht es so aus, als ob ich nur die Stufe 1 bekommen werde.
Mit welcher Begründung kann denn so etwas erfolgen? Ich bin ja schon fast 1,5 Jahre hier und das Minus im Nettolohn ist überaus deutlich spürbar, muss ich sagen.

Gibt es hier Erfahrungen mit so etwas?

LG

MoinMoin

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Antw:Stufenfestsetzung nach Arbeitnehmerüberlassung
« Antwort #1 am: 19.07.2023 16:32 »
einschlägige BE ist nicht verhandelbar, sie ist da oder nicht und dann kann man sie auch einfordern und notfalls einklagen.
förderliche Zeiten kannst du jetzt nicht mehr verhandeln, da du schon unterschrieben hast.


Jeanova

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Antw:Stufenfestsetzung nach Arbeitnehmerüberlassung
« Antwort #2 am: 19.07.2023 17:53 »
Also die Stufe 2 muss mir zustehen, Stufe 3 eher nicht, richtig? Weil dafür hab ich ja die Nachweise auch erbracht. Mein Zeugnis wurde ja auch mit den Aufgaben versehen, die ich mache, nach dem Anforderungsprofil der Stelle.

MoinMoin

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Antw:Stufenfestsetzung nach Arbeitnehmerüberlassung
« Antwort #3 am: 20.07.2023 08:42 »
Davon kann man ausgehen, dass du min 1 Jahr eB hast, da du diese Zeit den Job ausgeübt hast. Also Stufe 2 dir zusteht.

Ob mehr, kann man erst beurteilen, wenn man weiß welche Berufserfahrung du sonst noch mitbringst.

Es kann also durchaus sein, dass die die Stufe 3 zusteht.

Sofern du schon mehr als 3 Jahre beruflich tätig bist, wäre ein aushandeln der Stufe 3, 4, 5 oder 6 via §16.2(a) durchaus möglich gewesen.
Diese Chance hast du aber mit der Unterschrift unter dem Vertrag vertan.

Jeanova

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Antw:Stufenfestsetzung nach Arbeitnehmerüberlassung
« Antwort #4 am: 21.07.2023 07:46 »
Danke für die Antwort, mir war nicht bewusst, dass ich mehr als Stufe 3 aushandeln kann. Aber ich denke, dass ich nicht mehr hätte kriegen können. Ich war "nur" 4 Jahre in einem ähnlichen Bereich tätig, davor habe ich in einem ganz anderen Bereich gearbeitet, der mit dieser Position nichts zu hat.

Vielen Dank nochmal für die Info.

Meine Vorgesetzte ist auch mit dran und sehr interessiert, dass ich die richtige Stufenfestsetzung bekomme.

Lg

MoinMoin

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Antw:Stufenfestsetzung nach Arbeitnehmerüberlassung
« Antwort #5 am: 21.07.2023 08:02 »
Danke für die Antwort, mir war nicht bewusst, dass ich mehr als Stufe 3 aushandeln kann. Aber ich denke, dass ich nicht mehr hätte kriegen können. Ich war "nur" 4 Jahre in einem ähnlichen Bereich tätig, davor habe ich in einem ganz anderen Bereich gearbeitet, der mit dieser Position nichts zu hat.
Nun, Chance vertan.
Förderliche Zeiten sind uU ein sehr dehnbar Begriff.
So kann auch für ein Informatiker die Tätigkeit als Bäcker förderlich sein.  8)

Und deine Aussage ist so nicht korrekt.
Du hättest mehr kriegen können, wenn du und der AG gewollt hätten.
Also korrekter wäre (und für die nächsten Gehaltsverhandlungen förderlicher):
Du denkst, dass der AG dir nicht mehr geben würde, weil er dich dafür nicht ausreichend wertschätzt oder er jemanden anderes (günstigeres) vorziehen würde. Und hast somit da maximale ausgehandelt.

Nicht falsch verstehen und nicht böse gemeint: Deine Haltung ist häufiger bei Frauen als bei Männer anzutreffen und nach meinen langjährigen Beobachtungen einer der Gründe, warum Männer höhere Einkünfte bei gleicher Arbeit haben als Frauen.
Zitat
Meine Vorgesetzte ist auch mit dran und sehr interessiert, dass ich die richtige Stufenfestsetzung bekomme.
Auch das klingt sehr traurig:
Der Vorgesetzte ist daran interessiert, dass du die richtige Stufe bekommst?
Also ist der Vorgesetzte daran interessiert und arbeitet daran, dass sich der AG an bestehende Vereinbarungen und ans Tarifrecht hält, obwohl der AG dir auch mehr zahlen tariflich dürfte und könnte!