Hallo liebe TV-L-Experten,
ein Bekannter von mir hat ein Angebot erhalten, in BW für ein Regierungsmitglied in Teilzeit als persönlicher Fahrer anzufangen.
Offenbar gibt es aber nun Unstimmigkeiten im Hinblick auf die Vertragsgestaltung: Es steht die Aussage im Raum, dass nach dem Pkw-Fahrer TV-L eine Teilzeittätigkeit gar nicht möglich sei. Das leuchtet mir nicht wirklich ein - die "Stundenkontingente" der Pauschalgruppen müssten doch entsprechend auf eine 50 %-Tätigkeit umgelegt werden können, oder was spricht da dagegen?
Oder anders gefragt: Was passiert, wenn ein Fahrer mit einem Vollzeit-Vertrag nach dem Pkw-Fahrer TV-L einen Antrag auf Teilzeittätigkeit stellt? Es kann ja nicht sein, dass dann der Vertrag aufzulösen ist...
Besten Dank für eine kleine Hilfestellung :-)