Autor Thema: Tätigkeit als Fahrer nach Pkw-Fahrer TV-L in Teilzeit möglich?  (Read 579 times)

OeDVeteran

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Hallo liebe TV-L-Experten,

ein Bekannter von mir hat ein Angebot erhalten, in BW für ein Regierungsmitglied in Teilzeit als persönlicher Fahrer anzufangen.

Offenbar gibt es aber nun Unstimmigkeiten im Hinblick auf die Vertragsgestaltung: Es steht die Aussage im Raum, dass nach dem Pkw-Fahrer TV-L eine Teilzeittätigkeit gar nicht möglich sei. Das leuchtet mir nicht wirklich ein - die "Stundenkontingente" der Pauschalgruppen müssten doch entsprechend auf eine 50 %-Tätigkeit umgelegt werden können, oder was spricht da dagegen?

Oder anders gefragt: Was passiert, wenn ein Fahrer mit einem Vollzeit-Vertrag nach dem Pkw-Fahrer TV-L einen Antrag auf Teilzeittätigkeit stellt? Es kann ja nicht sein, dass dann der Vertrag aufzulösen ist...

Besten Dank für eine kleine Hilfestellung :-)

MoinMoin

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Wieso auflösen, er wird dann nach Abschnitt III 2.2 eingestellt und eingruppiert.

Die Pauschalgruppen sind doch zur pauschalen Abgeltung der Überstunden oder etwa nicht.
und die macht er dann nicht.
Aber in der Tat eine interessante Frage.