Autor Thema: Stellenausschreinung  (Read 836 times)

Bierbrot

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Stellenausschreinung
« am: 19.07.2023 16:08 »
Hallo Zusammen,

kann mir jemand erklären wie genau dieser Abschnitt in Stellenausschreibungen zu vertsehen ist?:
Anforderungsprofil
Ihre erforderlichen Qualifikationen

Sie verfügen über ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschul- bzw. Bachelorstudium mit einschlägigem IT-Bezug. Darüber hinaus verfügen Sie über mindestens dreijährige praktische Berufserfahrung in der Informationstechnik.
Alternativ verfügen Sie über nachgewiesene, gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im entsprechenden Berufsbild von mindestens 6 Jahren.
Als Beamtin/Beamter befinden Sie sich in der Laufbahn des gehobenen Dienstes in der BesGr. A11 oder A 12 BBesO.

Ich bin derzeit bei demselben Arbeitgeber auf einer E11/A11 Position und habe mich für eine E12/A12 Stelle beworben. Mit 13,5 Jahren Berufserfahrung in der IT-Branche bin ich zwar nicht spezifisch als Service Manager tätig gewesen, allerdings waren meine bisherigen Aufgaben vergleichbar.

Auf meine Nachfrage beim Personalbüro wurde mir mitgeteilt, dass im laufenden Bewerbungsverfahren keine Informationen weitergegeben werden dürfen. Dennoch wurde mir indirekt zu verstehen gegeben, dass ich die notwendigen Voraussetzungen möglicherweise nicht erfülle und nach Abschluss des Verfahrens informiert werde.

Dies hat mich überrascht, denn obwohl ich noch keine offizielle Ablehnung erhalten habe, stehen die Auswahlgespräche in der kommenden Woche an. Es stellt sich mir die Frage, ob man einen Kandidaten sucht, der bereits mindestens 6 Jahre in der spezifischen Position tätig war. Ich war immer der Ansicht, dass es darauf ankommt, ähnliche Kenntnisse durch Arbeitszeugnisse oder ähnliche Belege nachzuweisen.

Kann mir jemand erklären, warum dieses Verfahren so geheimnisvoll gehandhabt wird?

Grüße

MoinMoin

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Antw:Stellenausschreinung
« Antwort #1 am: 19.07.2023 17:06 »
Kann mir jemand erklären, warum dieses Verfahren so geheimnisvoll gehandhabt wird?
um sich nicht angreifbar zu machen?

Wenn es also eine 12er Tätigkeit ist, dann benötigt man 3 Jahre praktische Erfahrung um 12 zu bekommen.
So die EGO (TV-L bund glaube ich identisch...)
Also jeder der 3 Jahre in der IT irgendwas gemacht hat, hat diese 3 Jahre.

und das 6 jahre geraffel klingt nach Nachweis für die nicht studierten, dass sie sonstiger Beschäftigter sind (was im Tv-L überflüssig wäre, da dort keine Bildungsvoraussetzung mehr besteht, auch wenn einige das noch meinen und sich künstlich beschränken durch die Ausschreibungen)

und ob du als sB bist (bzw. der Ag diese Rechtsauffassung haben könnte), kann so nicht beurteilt werden.
Wenn du nicht eingeladen wurdest, dann hat der AG offensichtlich nicht die Rechtsauffassung, dass du als sB anzusehen bist. Und dann kann er dich halt auch nicht einladen.