Hallo Zusammen,
kann mir jemand erklären wie genau dieser Abschnitt in Stellenausschreibungen zu vertsehen ist?:
Anforderungsprofil
Ihre erforderlichen Qualifikationen
Sie verfügen über ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschul- bzw. Bachelorstudium mit einschlägigem IT-Bezug. Darüber hinaus verfügen Sie über mindestens dreijährige praktische Berufserfahrung in der Informationstechnik.
Alternativ verfügen Sie über nachgewiesene, gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen im entsprechenden Berufsbild von mindestens 6 Jahren.
Als Beamtin/Beamter befinden Sie sich in der Laufbahn des gehobenen Dienstes in der BesGr. A11 oder A 12 BBesO.
Ich bin derzeit bei demselben Arbeitgeber auf einer E11/A11 Position und habe mich für eine E12/A12 Stelle beworben. Mit 13,5 Jahren Berufserfahrung in der IT-Branche bin ich zwar nicht spezifisch als Service Manager tätig gewesen, allerdings waren meine bisherigen Aufgaben vergleichbar.
Auf meine Nachfrage beim Personalbüro wurde mir mitgeteilt, dass im laufenden Bewerbungsverfahren keine Informationen weitergegeben werden dürfen. Dennoch wurde mir indirekt zu verstehen gegeben, dass ich die notwendigen Voraussetzungen möglicherweise nicht erfülle und nach Abschluss des Verfahrens informiert werde.
Dies hat mich überrascht, denn obwohl ich noch keine offizielle Ablehnung erhalten habe, stehen die Auswahlgespräche in der kommenden Woche an. Es stellt sich mir die Frage, ob man einen Kandidaten sucht, der bereits mindestens 6 Jahre in der spezifischen Position tätig war. Ich war immer der Ansicht, dass es darauf ankommt, ähnliche Kenntnisse durch Arbeitszeugnisse oder ähnliche Belege nachzuweisen.
Kann mir jemand erklären, warum dieses Verfahren so geheimnisvoll gehandhabt wird?
Grüße