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[NI] z. Zt. Tarifb., Verbeamtung beabsichtigt, ABER Stelle wird höher bewertet

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PatB:
Hallo ins Forum,

mein Name ist Patrick, ich bin 29 und in einer kleinen Kommune (Sozialbereich) an der schönen Nordseeküste also in Niedersachsen beschäftigt nach TVÖD.


Ich bin in E9c eingestuft und meine Stelle ist auch so bewertet mit E9c und A9. Ich habe eine Kollegin, die genau die gleiche Arbeit verrichtet wie ich auch, aber sie ist schon lange Beamtin und bekommt A9, weil ihre Stelle ja auch genauso wie meine bewertet ist. Soweit also alles gut. Meine Kollegin aber geht am 30.11. in den Ruhestand und vor Kurzem hat mich das Personalamt angeschrieben und mir mitgeteilt, dass ich mich zum 1.12. verbeamten lassen kann auf A9, weil ja meine Kollegin eine Beamtenplanstelle freimacht sozusagen. Ich habe den Antrag auf Verbeamtung auch schon vor zwei Jahren gestellt gehabt, also habe ich mich total gefreut zumal ich auch bald Papa werde und meine Frau und ich das Geld (gerade heutzutage) schon gut gebrauchen können, weil sie ja dann erstmal ne zeitlang nicht arbeiten geht. Mir ist aber in erster Linie die Sicherheit wichtiger, das ist klar.

So, nun zu meinem eigentlichen „Problem“: Ich arbeite in einer Stelle, bei der wir in den letzten Jahren ganz viel mehr Arbeit bekommen haben, also fallzahlenmäßig (Sozialbereich eben…). Deswegen soll und muss der Bereich sowieso vergrößert werden, das heißt, dass ich nicht nur einen neuen Kollegen bekomme, sondern zwei. Es sind daher aktuell zwei Stellen ausgeschrieben, beide mit den gleichen Bedingungen, ABER die Stellen sind nun mit E9c und A10 (!!!) bewertet (weil eine Neubewertung bei uns in der Kommune gemacht wird, wenn eine Stelle neu ausgeschrieben wird). Und das obwohl es exakt die gleiche Arbeitsstelle mit gleichem Inhalt ist wie ich sie verrichte (außer natürlich, dass jede Stelle ihre eigene Rate also Nachnamensbuchstaben zugeordnet hat, aber das ist ja egal, ob ich Meyer, Schmidt oder Berg bearbeite, das ändert sich sowieso, wenn wir nicht nur die zweiteilung haben sondern auf drei Kollegen aufteilen). Und da setzt nun mein Problem an: Kann oder sogar soll ich mich auf die Stellen bewerben und wenn das erfolgreich ist, werde ich dann auch direkt auf A10 verbeamtet? Denn wenn ich doch jetzt meine Verbeamtung durchziehe, komme ich ja „nur“ auf A9, so zumindest der Kollege aus dem Personalamt!?

Oder geht es auch, wenn ich die Beamtenstelle jetzt annehme mit A9 (also auf meiner eigenen Stelle bleibe) und dann sofort die Neubewertung MEINER Stelle beantrage und wenn dann auch A10 bei rauskommt und das muss es ja einfach, würde ich dann direkt die A10 kriegen oder muss ich nicht sowieso erst alle Stufen von A9 durchlaufen? Tut mir echt leid, aber ich stehe da vor einem großen Rätsel. Ich habe mich zwar schon etwas eingelesen, aber diese Fragen passen so nicht auf die Einzelfälle, dich ich so gefunden habe. Ausbildungsmäßig besitze ich übrigens alle Voraussetzungen auch für A10, also ist da kein Hindernis.

Ich habe deswegen natürlich schon beim Perosnalamt nachgefragt und mein Kollege sagte mir, dass meine Stelle momentan NICHT neu bewertet wird, nur weil die anderen beiden neu bewertet wurden. Aber das kann doch nicht gerecht sein? Müssen die nicht dann auch meine Stelle genauso bewerten? das kann ja auch kein Aufwand sein, weil ja alles gleich ist!? Und wenn ich dann zwei Kollegen bekomme und wir sitzen alle im selbe Büro, aber die beiden bekommen A10 und ich nur A9, dann ist das doch vorprogrammiert, das bei mir Frust entsteht. Und ich gönne das den neuen dann total! Bitte nicht falsch verstehen! Aber ich selbst verstehe ein bisschen die Welt nicht mehr gerade…


Und noch eine Frage: Ich soll zum 1.12. verbeamtet werden, es geht aber auch später. Und mir ist so in den Sinn gekommen, da bei uns noch Weihnachtsgeld sozusagen, also die Jahressonderzahlung bezahlt wird, dass ich doch bei einer Verbeamtung zum 1.12. gar nicht mehr „im Artbeitsverhältnis am 1.12.“ stehe, weil ich ja mit der Verbeamtung aus dem Arbeitsverhältnis „entlassen“ werde, sodass mir doch dann absolut gar nichts als Weihnachtsgeld zusteht oder verstehe ich das falsch? Weil, das wäre wirklich ein wichtiger Geldbetrag für uns. Damit planen wir sozusagen die Erstausstattung unseres Nachwuchses. Wenn ich das richtig verstehe, sollte ich mich doch dann besser erst zum 1.1.24 verbeamten lassen, verstehe ich das richtig? Dann müsste ich ja noch den vollen Weihnachtsgeldbetrag bekommen, den ich sonst auch immer hatte!?


Ich danke euch schon einmal total für eure Hilfe! Ich habe hier auch schon viel gelesen, aber mein Problem oder meine Probleme habe ich so nicht gefunden. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Ich stehe gerade irgendwie total unter Druck oder besser gesagt beschäftigt mich das alles total.


Liebe Grüße von Pat

Organisator:
Die Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt A9. In vielen Behörden erfolgen während der Probezeit auch keine Beförderungen. Insoweit kannst du erstmal die Urkunde annehmen und abwarten.

Weiterhin würde es auch keinen Unterschied machen, wenn der Dienstposten mit A10 bewertet sein würde, da kein Anspruch auf Beförderung besteht. Wenn z.B. keine Planstelle vorhanden ist, oder der Dienstherr allgemein gerade keine Beförderungen vornimmt, würdest du bei A9 bleiben.

Insofern ist es durchaus üblich, dass gleiche Tätigkeiten von unterschiedlich besoldeten Beamten ausgeführt werden.

Willkommen im Beamtentum.

DerBeamte925:
Hallo Pat,

tatsächlich gab es in meiner Kommune genau den gleichen Fall wie deiner.

Dazu möchte ich dir ein paar Denkanstöße geben.

1. Das deine Stelle A9 bleibt ist leider so. Wenn dein Dienstherr keine Neubewertung möchte, wird das ein sehr langer und schwieriger Weg dies durchzusetzen. Am besten spreche mit deinem Vorgesetzten darüber. Da ein großes Ding raus zu machen lohnt sich mMn nicht. 

2. Ich würde erst auf den 1.1.24 ins Beamtentum wechseln wegen den von dir genannten Punkten.

3. Einstiegsbesoldung ist in Niedersachsen A9. Also bekommst du das auch erstmal.  Du musst dann die Probezeit bestehen und dann eine Beförderung beantragen wenn deine Stelle das hergibt.

4. Lohnt sich das Beamtentum wirklich für dich?  Denke immer dran dass noch die PKV abgezogen wird.


5. Wenn du nicht Frustresistent bzgl. der Besoldung bist ,lasse es lieber mit dem Beamtentum. Kann gut sein das du irgendwann auf einer A12/A13 Stelle hockst mit A9 und nicht befördert wirst. "Fairness" gibt es mMn nicht.


MfG

Organisator:

--- Zitat von: DerBeamte925 am 20.07.2023 10:12 ---5. Wenn du nicht Frustresistent bzgl. der Besoldung bist ,lasse es lieber mit dem Beamtentum. Kann gut sein das du irgendwann auf einer A12/A13 Stelle hockst mit A9 und nicht befördert wirst. "Fairness" gibt es mMn nicht.

--- End quote ---

Das geht aber nur, wenn der Beamte das mit sich machen lässt.

Pukki:
Ich glaube, hier sind erstmal ein paar Missverständnisse aufzuklären:

1. Bewertung von Arbeitsplätzen und Dienstposten erfolgt grundsätzlich erstmal unabhängig von einander.
So kommt es häufiger vor, dass E9c heißt nicht zwingend auch A9, sondern kann eben auch A10 heißen. Wenn ich den Ausgangspost richtig verstehe, ist die Neubewertung schon erfolgt. Oder lese ich das falsch?

2. Wie schon von den anderen geschrieben, steigst du als Beamter regelmäßig erstmal im Eingangsamt ein. Unabhängig von der Bewertung des Dienstpostens, muss für eine spätere Beförderung auch eine entsprechende Planstelle im Haushalt veranschlagt sein. Ob das so ist oder perspektivisch sein wird, kann hier keiner beurteilen. Sofern eine entsprechende Stelle da ist, spricht erstmal nichts gegen eine Beförderung (wie auch schon geschrieben, im Regelfall erst nach Ablauf der Probezeit) - es gibt aber eben auch keinen Anspruch darauf. Es gibt Dienstherren, die in ihren Ausschreibungen regelmäßig darauf hinweisen, dass aktuell keine Planstelle der entsprechenden Besoldungsgruppe zur Verfügung steht, sondern eine Besoldungsgruppe darunter.
Ob ich mich auf so einen Posten bewerben würde mit der Aussicht, dass vielleicht unter Umständen möglicherweise potenziell in einigen Jahren auch mal die haushaltsmäßigen Voraussetzungen geschaffen werden für eine Beförderung... ich wage es zu bezweifeln, muss aber jeder selbst wissen.

Wenn die Stelle schon ausgeschrieben wurde, dann schau einfach mal in die Ausschreibung, ob da ein entsprechender Passus drin steht. Wenn nicht, sollte eigentlich auch die Planstelle da sein, so offen sollte die Kommunikation möglicher Arbeitgeber mit ihren Bewerbern schon sein.

Und abschließend sei noch gesagt, dass vor einer Beförderung natürlich noch deine Bewährung auf dem Dienstposten festgestellt werden muss, ebenso wie zuvor die Feststellung der Bewährung zum Ende der Probezeit.

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