Ich würde fast darauf wetten, dass die "gängige Praxis" auf Basis einer unwirksamen Vereinbarung beruht. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Selbstverständlich wäre eine Kostenübernahme durch den neuen Arbeitgeber denkbar, schwächt aber die Position bei der Gehaltsverhandlung. Dann allenfalls anbringen, wenn alles andere schon in trockenen Tüchern ist.