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Kündigung bei bestehender Rückzahlungsvereinbarung (Wechsel in frei Wirtschaft)

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vava:
Liebe Forumsmitglieder,

ich stehe vor folgendem Problem:

Ich habe bei Wechsel zu meinem neuen Arbeitgeber eine Rückzahlungsvereinbarung für die Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin (AL II/ BL II) unterzeichnet (Bindungsfrist 3 Jahre ab Datum Prüfungszeugnis).

Jetzt habe ich vor in die freie Wirtschaft zu wechseln.
Ich meine gehört zu haben, dass es bei einem Wechsel zu einem Arbeitgeber, bei dem der Verwaltungsfachwirt keinen nutzen hat - die Rückzahlungsvereinbarung nichtig ist...?

Vielen Dank schon einmal!

aronzo:
Der Abschluss dient Dir (auch) persönlich in deinem beruflichen Fortkommen, wäre also grundsätzlich tauglich für eine solche Klausel.
Worin lag die Leistung deines Arbeitgebers? Geldleistung oder Freistellung, in welchem Umfang? Mir erscheint die Bindungsdauer von 3 Jahren in jedem Fall zu lang, aber das kann im Einzelfall anders sein. Die Klausel wäre dann unwirksam und unbeachtlich.

Bernstein:
Die Bindungsdauer von 3 Jahren ist gängige Praxis beim AL II.

Du kannst aber auf diese Bindungsfrist im Vorstellungsgespräch hinweisen. Vielleicht macht man dir ja das Angebot,  wenn man dich absolut haben will, dass man die Kosten übernimmt.

aronzo:
Ich würde fast darauf wetten, dass die "gängige Praxis" auf Basis einer unwirksamen Vereinbarung beruht. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Selbstverständlich wäre eine Kostenübernahme durch den neuen Arbeitgeber denkbar, schwächt aber die Position bei der Gehaltsverhandlung. Dann allenfalls anbringen, wenn alles andere schon in trockenen Tüchern ist.

Bernstein:
Bei der Caritas gibt es eine Arbeitsvertragsrichtlinie, in der das auch über 3 Jahre geregelt ist. Dazu existiert auch ein entsprechendes BAG-Urteil, dass dies so rechtmäßig ist.

Ich weiß, ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen, aber mit durchaus vergleichbarem Hintergrund.

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