Autor Thema: Arbeiten an einem Feiertag in einem Bundesland in dem kein Feiertag ist  (Read 1542 times)

Rentenfux

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Zunächst mal Hallo in die Runde. War bisher nur stiller Mitleser.

Hier meine Frage. Ich arbeite und wohne in Rheinland-Pfalz. Am 01.11. ist bei uns Feiertag. Ich soll über den 01.11. an einem Seminar in der Nähe von Hamburg teilnehmen. Da ist kein Feiertag. Bekomme ich dann für den 01.11 einen Feiertagszuschlag oder eine Zeitgutschrift? Danke für eure Mühe. Grüße

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,864
nein, bekommst du nicht.

Rentenfux

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
kann man das irgendwo nachlesen?

aronzo

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 124
Grundsätzlich gilt: Nicht der Wohnort oder der Firmensitz sind entscheidend, sondern der konkrete Arbeitsort ist maßgeblich. Es gelten damit die Feiertage des Bundeslandes, in dem du tatsächlich arbeitest.

Und die Arbeitszeit und Entgeltfortzahlung an Feiertagen ergeben sich aus Arbeitszeitgesetz und Entgeltfortzahlungsgesetz.

Interessant wäre es allein, wenn die (eintägige) Dienstreise einschließlich Weiterbildung allein am 01.11. stattfinden würde.

p.s. Übrigens ist der 31.10. in Hamburg und Umgebung Feiertag!

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 671
Bei unserer Bundesbehörde wäre das Seminar eine Dienstreise. Damit bekämen wir später einen freien Ausgleichstag.

Bei uns gilt der reguläre Dienstort für die Feiertage. Das wird auch für das Mobile Arbeiten so angewendet.

Ich habe aber keine Grundlage dafür parat.