Grundsätzlich gilt: Nicht der Wohnort oder der Firmensitz sind entscheidend, sondern der konkrete Arbeitsort ist maßgeblich. Es gelten damit die Feiertage des Bundeslandes, in dem du tatsächlich arbeitest.
Und die Arbeitszeit und Entgeltfortzahlung an Feiertagen ergeben sich aus Arbeitszeitgesetz und Entgeltfortzahlungsgesetz.
Interessant wäre es allein, wenn die (eintägige) Dienstreise einschließlich Weiterbildung allein am 01.11. stattfinden würde.
p.s. Übrigens ist der 31.10. in Hamburg und Umgebung Feiertag!