Ja, sorry, 4 Jahre. Bin da durcheinander gekommen.
Also ist Stufe 5 nur bei 10 Jahren förderliche Zeiten möglich oder hat der AG da eigenen Ermessensspielraum?
Ob der AG außer oder übertariflichen Spielraum hat, kann dir beim besten willen keiner sagen.
Ein Blick in den §16 würde dir zeigen, dass
tariflich nur Zeiten anerkannt werden können, die auch existieren.
Das anerkennen von diesen existierenden Zeiten ist der Spielraum, den der AG hat.
Ein tariflicher Anspruch bei einem AG Wechsel besteht nur auf die Stufe 1 oder sofern einschlägige Berufserfahrung vorhanden Stufe 3. Bei einem Wechsel in einer höheren EG wird regelmäßig davon ausgegangen das keine eB vorliegt.