Autor Thema: Sachgebietsleitung Personalmanagement - Eingruppierung  (Read 2708 times)

tvoedneuling

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Hallo,
in unserer Kommune ist die Stelle "Sachgebietsleitung Personalmanagement" ausgeschrieben.
Das sind im Kern die Aufgaben:
  • Leitung des Sachgebiets Personalmanagement mit 3 Mitarbeitenden inklusive der Führung des Personals des städtischen Freibades
  • Bearbeitung von beamten-, tarif- und sonstigen personalrechtlichen Angelegenheiten
  • Organisation der Entgeltabrechnung in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister
  • Ansprechpartner*in für Führungskräfte und Mitarbeitende in allen personellen Belangen
  • Konzeption und Durchführung der Personalgewinnung und Personalentwicklung
  • Koordinierende Stelle für die Belange des Arbeitsschutzes bei der Stadtverwaltung mit Außenstellen

Die Stelle ist bis Entgeltgruppe 10 dotiert.
Ich interessiere mich grundsätzlich dafür, würde aber eher auf Entgeltgruppe 11 pokern. Wäre das Eurer Meinung nach realistisch?

appr0xi

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Antw:Sachgebietsleitung Personalmanagement - Eingruppierung
« Antwort #1 am: 21.07.2023 08:43 »
 ???
Meiner Meinung nach klingt das eher nach einer E12er Stelle.
Wird denn ein Studium vorausgesetzt ?

Aber die kleinen Städte und Kommunen machen ja eh was sie wollen .... Grüße nach Heilsbronn  ;D

KDC

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Antw:Sachgebietsleitung Personalmanagement - Eingruppierung
« Antwort #2 am: 21.07.2023 09:00 »
Ich lese da jetzt nichts, was gegen eine 9a sprechen würde. Es kommt immer auf die Stellenanteile an. Je nachdem wie die verschoben werden, kann da zwischen E8 und E12 alles rauskommen.

Organisator

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Antw:Sachgebietsleitung Personalmanagement - Eingruppierung
« Antwort #3 am: 21.07.2023 09:09 »
Eine E10 erscheint unlogisch, da Leitungsfunktion immer ein einheitlicher Arbeitsvorgang ist und der im Bereich der allgem. Verwaltung Zeitanteil von zwischen 1/3 und unter 1/2 nicht erreicht werden kann. Sähe ich zwischen E9a bis E 11 alles möglich. Das besondere Maß der Verantwortung für die E12 sehe ich nicht.

Schmitti

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Antw:Sachgebietsleitung Personalmanagement - Eingruppierung
« Antwort #4 am: 21.07.2023 09:59 »
...inklusive der Führung des Personals des städtischen Freibades
Wäre damit heutzutage nicht auch eine Krisengebietszulage o.ä. möglich?   ;)

brian

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Antw:Sachgebietsleitung Personalmanagement - Eingruppierung
« Antwort #5 am: 21.07.2023 10:38 »
Inwieweit ist das Personal im Freibad eine Krise?

FearOfTheDuck

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Antw:Sachgebietsleitung Personalmanagement - Eingruppierung
« Antwort #6 am: 21.07.2023 11:00 »
Vielleicht weil das Personal im Krisengebiet regelmäßig die Krise kriegt? Das wirkt sich dann auf die SB aus. ;)

wedo

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Antw:Sachgebietsleitung Personalmanagement - Eingruppierung
« Antwort #7 am: 21.07.2023 11:48 »
Eine E10 erscheint unlogisch, da Leitungsfunktion immer ein einheitlicher Arbeitsvorgang ist und der im Bereich der allgem. Verwaltung Zeitanteil von zwischen 1/3 und unter 1/2 nicht erreicht werden kann. Sähe ich zwischen E9a bis E 11 alles möglich. Das besondere Maß der Verantwortung für die E12 sehe ich nicht.
sehe ich genauso wie Organsiator, es fällt aus den EG´s meiner Meinung nach auf jeden Fall die angebotene EG 10 raus, da es ja nur ein Arbeitsvorgang ist.

DerBeamte925

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Antw:Sachgebietsleitung Personalmanagement - Eingruppierung
« Antwort #8 am: 21.07.2023 12:39 »
Um dir eine passende Antwort zu geben muss angegeben werden, wie groß die Kommune ist .

Bei einer Kommune bis maximal 15.000 Einwohner= E10
Bei einer Kommune bis maximal 25.000 Einwohner=E11
Alles darüber= E12


Schau doch einfach mal in den Stellenplan im HHP was der Abteilungsleiter bekommt.

Lorenzo von Matterhorn

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Antw:Sachgebietsleitung Personalmanagement - Eingruppierung
« Antwort #9 am: 21.07.2023 14:19 »
Um dir eine passende Antwort zu geben muss angegeben werden, wie groß die Kommune ist .

Bei einer Kommune bis maximal 15.000 Einwohner= E10
Bei einer Kommune bis maximal 25.000 Einwohner=E11
Alles darüber= E12


Das ist absolut falsch!

Wie kommst du auf so einen Unsinn?

Auch was im Stellenplan steht und was der AbtL bekommt ist vollständig  irrelevant.Es geht einzig und allein um die auszuübenden Tätigkeiten.